19-08-2015 19:37
Hallo
Trägermedien, die mit "FSK ab 18" oder "USK ab 18" gekennzeichnet sind
Verboten | Private Verkäufer dürfen keine Trägermedien anbieten, die
gekennzeichnet haben. |
Eingeschränkt | Gewerbliche Verkäufer dürfen Trägermedien anbieten, die
gekennzeichnet haben.
Hinweis: Der gewerbliche Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass dabei die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Trägermedien, die mit "FSK ab 18" oder "USK ab 18" gekennzeichnet sind, dürfen nur dann im Versandhandel angeboten werden, wenn der Verkäufer durch technische oder sonstige Vorkehrungen sicherstellt, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt (§§ 1 Abs. 4 in Verbindung mit 12 Abs. 3 Nr. 2 Jugendschutzgesetz). Der gewerbliche Verkäufer muss daher eine geeignete Versandmethode auswählen oder Selbstabholung anbieten. |
Mögliche Versandarten für gewerbliche Verkäufer, die sicherstellen können, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt:
![]() | Spezialversandarten, bei denen eine Altersprüfung durchgeführt wird, z. B. von DHL und Hermes.
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![]() | Versand per "Einschreiben eigenhändig". Dies ist möglich, wenn
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![]() | Persönliche Prüfung der Volljährigkeit des Käufers bei Selbstabholung. |