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Artikelzustand

Hallo!

Ich habe ein kleines Gartenmöbelstück neu gekauft, es lackiert und als Shabby-chic-Ware verkauft.

Ich hatte es als Artikelzustand "neu" eingestellt. Aber ist das überhaupt richtig???

Ich habe den Artikel ja nie benutzt und in der Beschreibung geschrieben, dass es "gestrichen" sei und ein "Unikat"...

Akzeptiert Lösungen (2)

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@denny0010 schrieb:

Hallo!

Ich habe ein kleines Gartenmöbelstück neu gekauft, es lackiert und als Shabby-chic-Ware verkauft.

Ich hatte es als Artikelzustand "neu" eingestellt. Aber ist das überhaupt richtig???

Ich habe den Artikel ja nie benutzt und in der Beschreibung geschrieben, dass es "gestrichen" sei und ein "Unikat"...


Hallo @denny0010

 

Nein, natürlich ist dies nicht richtig.

 

Neu ist ein Artikel, der völlig unbenutzt und sich ggf. sogar noch in Originalverpackung befindet.

 

Du hingegen hast sogar die Eigenschaft des Möbelstückes verändert und darf daher nicht als "neu" deklariert werden.

 

Zudem: Solltest Du Artkel kaufen und diese dann weiterverkaufen, ist dies gewerbliches Handeln. Hier gibt es Händler, die dies nicht spaßig finden und - solltest Du öfter auf diese Idee kommen, dies mit kostspieligen Abmahnungen bedenken.

Guten Morgen,

 

nein, Neu wäre hier wirklich falsch. Ich würde es als gebraucht einstellen, da es von dir in die Hand genommen, bearbeitet und auch aus der Originalverpackung herausgenommen wurde.

Antworten (1)

Antworten (1)

 

 

An deiner Stelle würde mich nicht interessieren, ob das Teil neu ist, sonden wie du einer teuren Abmahnung entgehen kannst!

 

 

Auch wenn du siehst dass Andere es hier zuhauf machen, den Schaden trägst du!

 

 

Ich verkaufe öfter oder in größerem Umfang bei eBay. Ab wann handele ich als gewerblicher Verkäufer?

 

 

http://www.internetrecht-rostock.de/privater-verkauf-ebay-abmahnung.htm

 

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