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Betrug durch **bleep**

Hallo,

das og Mitglied hat Ware von mir erhalten,

die ich vertrauensvoll (oder besser, wie sich jetzt herausstellt - dumm naiv) vor der Zahlung versandte.

Da sie in Österreich wohnt und eine deutsche Postanschrift angegeben hat, kann ich auch nichts unternehmen.

Ebay teilte mir mit, dass ich weder eine negative Bewertung abgeben könne noch sonst etwas von EBAY-Seite unternommen werden könne.

Wie geht man mit so einem Fall um?

Danke für Tipps,

kaethchen

 

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Warum werdem Mitgliederaccountnamen "gebleept"

Betrug hätte man "bleepen " können.

 

Hatte gestern we,gen eines vermutlichen Nigeriabieters nach dem Account gefragt.

TE schrieb dann es wurde ihr untersagt den Account zu sagen.

Das setzt doch das Hilfeforum Ad Absurdum.

 

 

Das war wohl der Artikel:

 

http://www.ebay.de/itm/221252733075

 

Hast du eigentlich einen Nachweis, dass du versendest hast ?

Oder hast du die Schuhe per Päckchen oder sogar Warensendung auf den Weg gebracht ?

Hattet ihr anschließend noch Kontakt bzw. hat sie den Empfang im Mailverkehr bestätigt ?

 

 

Da sie in Österreich wohnt und eine deutsche Postanschrift angegeben hat, kann ich auch nichts unternehmen.

 

Europäisches Mahnverfahren

 

http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/judicial_cooperation_in_civil_matter...

 

Hast Du die Schuldnerein bereits wirksam abgemahnt, d. h. ist die Zahlung "fällig" i. S. dieser Verordnung?

"unbestritten" dürfte die Forderung sein, dass kannst Du nachweisen (Ausdruck des ebay-Angebotes, Schrift-/Mailverkehr, Herzlichen-Glückwunsch-Mail mit den Daten der Käuferin)

Kann aus Erfahrung nur sagen: mahnen, mahnen, mahnen,.. Natürlich Fall öffnen...Mit Anzeige, Anwalt etc. drohen... Vielleicht wird es dem Käufer zu blöd. Hab in meinem Fall das Geld nach 7 Wochen doch noch bekommen.

 

um was für einen Artikel / Wert handelt es sich?

 

 

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