12-12-2012 06:50
Bei einem privaten Verkauf, bei dem Gewährleistung, Rückgabe etc. ausgeschlossen wird, wie lange nach Auktionsende kann der Käufer reklamieren? Wie lange sollte ich unterlagen über eine Auktion aufheben?
Eine Reklamation kann ja nur kommen, wenn ein Sachmangel vorliegt.
Und dieser müsste zeitnah reklamiert werden, sprich: sofort nach Sicht- und Funktionsprüfung.
@lotte
Und dieser müsste zeitnah reklamiert werden, sprich: sofort nach Sicht- und Funktionsprüfung.
Das ist definitiv falsch!!!
Du verwechselst hier das Kaufmannsrecht des HGB mit dem allgemeinen Kaufrecht des BGB.
Es gibt weder beim Verbrauchsgüterkauf, noch beim Kauf von Privat eine sofortige Sicht- und Funktionsprüfung. Im Prinzip kann der Käufer einen Sachmangel innerhalb von 2 Jahren ab Erhalt des Artikels reklamieren (§ 438 I Nr. 3 BGB) und damit den Verkäufer in die Pflicht nehmen.
Moin
Gegenfrage:
WAS hast Du WANN verkauft und um welche Art der Reklamation geht es konkret?
z. B. ein Rückgaberecht auszuschliessen ist ab DEM Moment wirkungslos,
wenn der Artikel NICHT der Beschreibung entspricht.
Also . . . worum geht es tatsächlich . . .
"Eine Reklamation kann ja nur kommen, wenn ein Sachmangel vorliegt.
Und dieser müsste zeitnah reklamiert werden, sprich: sofort nach Sicht- und Funktionsprüfung."
Dem sollte so sein. Aber leider sieht man ja, das paypal dem Käufer mit seinen 45 Tagen Tür und Tor geöffnet hat um auch viel später zu reklamieren.
Ergo schaff Dein paypal ab!!