09-04-2014 15:03
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine prinzipielle Frage. Wenn ich einen gebrauchten Artikel verkaufe, kann ich da den Originalpreis nennen? Also der Preis zu dem ich es damals regulär gekauft habe? Obwohl es den Artikel ja in der Regel auch immer irgendwo günstiger oder teurer gibt?
Und ist es rechtlich problematisch, wenn ich einen Fehler machen würde? Das Problem habe ich, wenn die Dinge, die ich verkaufe schon älter sind. da bin ich mir nicht mehr sicher, wie hoch der Preis war. Ich habe den Preis in einigen wenigen Fällen angegeben, dann aber den Circa-Preis immer als geringer angegeben, um auf der sicheren Seite zu sein. Beispiel: Ich denke, dass ein paar Schuhe 150 Euro gekostet haben. Dann schreibe ich ca. 120, weil ich mir sicher bin, dass die Schuhe definitiv teurer waren. Was ja irgendwie auch falsch ist.
Ist das rechtlich bedenklich?
Vielen dank im Voraus für Eure Hilfe,
Lieben Gruß
Ausserdem ist der Preis, den du damals bezahlt hast nicht der heutige "Einstandspreis".