05-08-2012 20:43
Hallo,
wenn ich Sachen verkauft habe, kommt von Ebay der Hinweis, dass diese auch für unterlegene Bieter infrage kommen.
Was heißt das? Wenn diese verkauft sind, kann ich sie doch nicht mehr jemand anderen verkaufen!
Nein, natürlich nicht.
Aber wenn der Höchstbietende sie nicht mehr will und Du damit einverstanden bist,
den Vertrag aufzulösen, kannst Du sie einem unterlegenen Bieter zum Kauf anbieten.
Aber eben nur dann.
Wenn diese verkauft sind, kann ich sie doch nicht mehr jemand anderen verkaufen!
Ja, dass ist richtig.
Du kannst einem unterlegenen Bieter ein Angebot machen, wenn der Höchstbietende plötzlich den Artikel nicht mehr haben will.
Allerdings kann mit diesem Angebot auch den Eindrucl erwecken, dass man den Artikel hochgepuscht hat.
Deswegen finde ich es immer besser, wenn man dann neu einstellt.