07-07-2014 04:29
Liebe eBay-Verkäufer,
um die seltenen Fälle vorzeitig beendeter Auktionen weiter zu reduzieren, berechnen wir ab dem 6. Mai 2014 eine Gebühr, die in ihrer Höhe der Verkaufsprovision entspricht. Wenn eine Auktion, auf die bereits Gebote vorliegen, nach dem 6. Mai vorzeitig beendet wird, erhält der Verkäufer eine Warnmeldung, dass eine Gebühr anfällt. Die Gebühr basiert auf dem endgültigen Artikelpreis zum Zeitpunkt der Beendigung der Auktion (höchstes Gebot). Verpackungs- und Versandkosten werden nicht mit eingerechnet.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Auktionen:
für die noch keine Gebote vorliegen
Einmal ist kostenlos, bei jedem weiterrn kostet es - berechtigt - Strafe.
Sollte der Artikel bereits beboten gewesen sein, sei froh, dass du nicht noch Post vom RA (Höchstbietenden) bekommst !