11-10-2016 20:25
@thomii2016 schrieb:
kennt jemand einen Anwalt spezialisiert in Internet bw Ebay fälle ich wurde betrogen
Du brauchst freilich keinen Anwalt,
der sich auf Internetdeals versteht,
sondern einen Strafrechtler oder irgendeinen.
Es geht noch immer um die Uhr,
zu der Du geschrieben hattest,
der Käufer habe Dir den Verkauf einer Fakeuhr unterstellt ?
Was will der Käufer denn jetzt von Dir ?
Hat er die Uhr noch ?
Wie belegt er den Fake ?
Woher hattest Du die Uhr ?
Mei, bitte nicht bös sein,
aber wenn Du mit dem Käufer
oder seinem Anwalt derart mager kommunizierst,
wirst Du freilich nur mit unnötigem Streß zu einem Ende kommen.
Hatte Dir vier Fragen gestellt.
Wenn der Käufer der Ansicht ist,
Du habest ihm eine Fälschung verkauft,
kann er von Dir eine Nacherfüllung in Form eines echten Modells verlangen.
Geht das nicht oder verweigerst Du,
könnte er die Rückabwicklung erwarten.
Eventuell auch in einen Streit um Schadensersatz gehen.
Oder er behauptet eine arglistige Täuschung Deinerseits.
Dann wäre der Vertrag nichtig
und alles müßte rückabgewickelt werden.
Jetzt behauptest Du,
der Käufer hätte Dich bratzlt.
Wie denn ?