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Ich habe einen CD Radiorecorder verkauft. In der Beschreibung habe ich geschrieben, das Gerät läuft einwandfrei. Der Käufer hat vor Auktion

zwiebel630
Auf Erkundungstour

sende nachgefragt, ob das Gerät auch mit Batterien läuft.

Weil ich nicht die passenden Batterien zu Hand hatte, hab ich ihm geschrieben, dass ich nicht  100% garantieren kann, ob es mit Batterien funktioniert. Der Kunde hat dem zugestimmt und das Gerät trotzdem ersteigert. Nach Erhalt der Ware hat er mich sofort positiv bewertet. Jetzt will er Erstattung oder Rücknahme weil es anscheinend nicht mit Batterien geht.

Er droht mit Anzeige wegen falscher Beschreibung.

Gesamtes Thema betrachten

Nicht zu 100% könnte heißen zu 90%, also zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit.

 

Du hast durchaus den Eindruck erweckt, daß es funktioniert und damit

beim Käufer einen Irrtum erregt, der ihn zum Kauf bewegt hat und nun

dazu berechtigt, wieder davon zurückzutreten.

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