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Ich habe einen CD Radiorecorder verkauft. In der Beschreibung habe ich geschrieben, das Gerät läuft einwandfrei. Der Käufer hat vor Auktion

zwiebel630
Auf Erkundungstour

sende nachgefragt, ob das Gerät auch mit Batterien läuft.

Weil ich nicht die passenden Batterien zu Hand hatte, hab ich ihm geschrieben, dass ich nicht  100% garantieren kann, ob es mit Batterien funktioniert. Der Kunde hat dem zugestimmt und das Gerät trotzdem ersteigert. Nach Erhalt der Ware hat er mich sofort positiv bewertet. Jetzt will er Erstattung oder Rücknahme weil es anscheinend nicht mit Batterien geht.

Er droht mit Anzeige wegen falscher Beschreibung.

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@der-ganz-normale-wahnsinn:

 

sowas ist immer eine frage des Einzelfalls. Eine grüne Bewertung kann ein Anhaltspunkt sein, ist aber nicht grundsätzlich ein Beweis, dass auch wirklich alles funktioniert hat. Zeitnah muss nur im Rahmen eines Handelskaufes geprüft werden, also bei Geschäften zwischen Kaufleuten oder auch zwischen Privatleuten und Versandunternehmen, wie z. B. DHL. Rein zwischen Privatleuten gab es noch nie eine zeitnahe Prüfungspflicht. Da hat sich also nichts geändert, sondern diese sofortige prüfungspflicht wird oft aus dem Handelskauf auf den Privatkauf geschlossen, was aber völlig falsch ist.

 

Andererseits hat der Käufer von privat im Reklamationsfalle einen recht schweren Stand, denn es reicht längst nicht aus, wenn er einfach nur mal behauptet, dass die Ware nicht funktioniert. Das begründet nicht notwendigerweise bereits einen Nacherfüllungs- oder Rückabwicklungsanspruch. Er hat im Fall des Falles nämlich die Hürde, den Beweis zu erbringen, dass ein etwaiger Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden oder zumindest im Keim angelegt war.

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