14-12-2013 12:16
Ich habe ein Klöppelset verkauft. Der Käufer bewertet es negativ und behauptet, dass die Ware gestunken hat und alt ist. Dieses Set ist noch aus der DDR, war aber bis vor kurzem noch in Folie eingeschweißt und hatte keinerlei Geruch. Das ist für mich eine Beleidigung und ich weise diese Behauptung entschieden von mir. Es ist auch so, dass der Käufer die Ware angefordert hatte, bevor er sie überhaupt bezahlt hatte. Diese Behauptungen sind unverschämt. Ich nehme das Klöppelset zurück, überweise auch den Betrag zurück, aber erst, wenn ich die Ware habe. Ich bin nicht bereit, Rücksendekosten zu übernehmen. Wenn ich wegen solch einem Menschen unbewiesen eine schlechte Bewertung bekomme, werde ich nichts mehr über ebay verkaufen.
Jetzt hab ich erstmal geschaut, was das genau ist...
Du liebe Zeit, "gestunken"... das ist doch eine Art Werkzeug.
Kann man doch wohl auspacken und im Freien auslüften lassen.
Finde ich sehr unverschämt vom Käufer, dafür rot zu geben.
Hätte er m.E. allerhöchstens machen können,
wenn es defekt oder unvollständig gewesen wäre.