14-08-2014 22:03
Welche konkreten Änderungen muss man nach dem Urteil des OLG Hamm bezügl. der
Informationspflicht konkret vornehmen? Es dreht sich wohl darum, dass der Käufer
über die einzelnen technischen Schritte informiert werden muss, die zum Vertragsschluss
führen. In den von mir verwendeten AGB habe ich schon einiges dahingehend gefunden, doch reicht das
aus? Kennt sich jemand aus?
Danke im Voraus!! 🙂
Wolltest Du nicht schon beim letzten Mal die beiden Rechtschreibfehler in Deiner Angebotsbeschreibung berichtigen? 