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Informationspflicht

Welche konkreten Änderungen muss man nach dem Urteil des OLG Hamm bezügl. der

Informationspflicht konkret vornehmen? Es dreht sich wohl darum, dass der Käufer

über die einzelnen technischen Schritte informiert werden muss, die zum Vertragsschluss

führen. In den von mir verwendeten AGB habe ich schon einiges dahingehend gefunden, doch reicht das

aus? Kennt sich jemand aus?

Danke im Voraus!! 🙂

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Anonymous
Nicht anwendbar

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