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Käufer möchte Notebook wegen Rauchgeruch und Reinigergeruch zurückgeben. Rechtens? (Privatverkäufer)

Guten Tag,

ich habe mein Notebook als gebraucht (in gutem Zustand) verkauft.

Nun beschwert sich der Verkäufer über den Rauchgeruch und den Parfümgeruch des Glasreinigers den ich zum Säubern des Gehäuses verwendet hab.

Da ich eigentlich nur sehr selten im Haus rauche und diese laut meinem Nachbarn auch nicht nach Rauch riecht, verwundert mich seine Anschuldigung ein wenig.

Muss ich als Privatverkäufer das Notebook zurücknehmen?

 

Mfg

 

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Ich möchte das Thema nochmal genauer aufführen:

 

Im Angebot stand drin:

Gebrauchtes Notebook in gutem Zustand.

Feine Kratzer auf dem Gehäuse.

Keine Garatie oder Rücknahme da Privatverkauf.

Lieferumfang: Notebook + Ladekabel.

 

 

Nach der Bezahlung über Paypal hat sich der Käufer dann über den Geruch von Rauch und Parfüm beschwert.

Zudem hat er festgestellt, dass das Notebook noch 160 Tage Garantie besitzt.

 

Ich hatte im Angebot nie stehen das es aus einem Nichtraucherhaushalt kommt und der Käufer hat vor dem Kauf auch nicht danach gefragt.

 

Ich bin kein starker Raucher (8 Zigaretten am Tag), davon wurde über die gesamte Zeit von einem Jahr in dem ich das Notebook besaß maximal eine Zigarette die Woche am offenen Fenster im Raum geraucht.

 

Ich bin der zweite Besitzer des Notebooks und habe damals soweit ich weiß keine Rechnung erhalten, weshalb ich diese auch nicht beim Artikel mit aufgeführt habe.

 

Ich bin nicht die einzige Person die an dem Notebook regelmäßiger arbeitete, meine Mutter die Nichtraucherin ist hat diesen Geruch über die gesamte Zeit auch nicht wahrgenommen.

 

Ich halte eine leichte "Duftveränderung" eines gebrauchten Artikels für keinen Mangel der mit angegeben werden muss, besonders nicht wenn eine Nichtraucherin diesen ebenfalls nicht wahrnimmt.

 

Was soll ich den gegen den Geruch von Parfüm in Form von Reiniger machen?

Muss ich  sowas dann auch mit ins Angebot schreiben?

"Der Artikel kann in leichten Dufttönen nach Reinigungsmittel riechen da ich diesen vor de Verschicken nochmal Gründlich säubern werde"?

 

Mfg

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Bei gebrauchten Sachen sind vorhandene Gerüche nur dann ein Sachmangel, wenn im Angebot etwas Gegenteiliges behauptet oder suggeriert wurde (z.B. „aus Nichtraucherhaushalt“).

Ansonsten muss ein Käufer immer davon ausgehen, dass ein gebrauchter Artikel Gebrauchsspuren aufweist und dazu gehören nicht nur Abnutzungen, Staub und Fingerabdrücke, sondern regelmäßig auch Gerüche. Da ist die Rechtslage eindeutig.

Da es sich hier noch dazu um ein Notebook handelt, und nicht etwa um Polstermöbel oder Kleidung, ist es aus meiner Sicht abwegig Geruch als Reklamationsgrund anzuerkennen. Ich würde es allenfalls aus Kulanz zurücknehmen. - Es sei denn, es wurde mit PayPal bezahlt, denn dann bleibt keine Wahl.

Antworten (5)

Antworten (5)

ja, Rauchgeruch ist übelst und gehört angegeben.

Rauch und Duftstoffe sind Immissionen, die man nicht mit einem Notebook kaufen muß.

Insofern gehört es zum guten Ton ( um nicht zu sagen zur Pflicht für einen Verkäufer ) diese Dinge in der Beschreibung

anzugeben.

Was für den Einen angenehm ist, kann für den Nächsten schon unangenehm sein.

Also: zurücknehmen, Geld zurückerstatten und 2x Versandkosten.

Hi,

 

ich bin Nichtraucher und kenne Notebooks von Rauchern und Fensterrauchern. Wenn diese Leute mal zu Besuch sind müffelt die ganze Bude. Der Zigarettengeruch sammelt sich schön an den Lüfterlamellen. Wenn die Büchse dann warm wird stinkt das erbärmlich. Man sollte schon angeben, dass ein Gerät aus einem Raucherhaushalt kommt. Apple weigert sich nicht umsonst Rauchergeräte wegen der Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter nicht mehr zu reparieren.

 

Wenn ich ein Gerät kaufe, will ich nicht noch stinkende Nikotingifte mitkaufen. Eine solche "Eigenschaft" gehört angegeben. Einen Raucher wird ggf. der Geruch nicht stören und ein Nichtraucher greift nicht zu. Es ist halt eine Sache der Fairness. Für mich wäre das Gerät nutzlos, da ich es nicht im Wohnzimmer betreiben kann. Für Kinder ist das Teil auch nicht mehr brauchbar.

 

Ciao MoB

Meiner Meinung nach war Ihr einziger Fehler, dass Sie zur Bezahlung PP anbieten. Das öffnet bestimmten Käufern alle Möglichkeiten...

Hat Dein Käufer mit PayPal gezahlt ?

 

Dann freiwillig zurücknehmen, bevor der bei PP einen Konfliktfall eröffnet.

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