13-07-2016 07:26
Habe eine Frage zu eBay-Kleinannzeigen, ich habe mich mit einem eBayer auf einen Preis geeinigt und er sollte per PayPal bezahlen - soweit gut. Dann kam aber erst kein Geld und dann wollte er die Ware abholen und jetzt will er die Ware nicht mehr haben. Hatte man nicht einen gültigen Kaufvertrag wenn man sich über Bezahlung und Lieferung schon einig war? VG
Den Kaufvertrag hast du, wenn du den Abschluss dieses Vertrages nachweisen kannst.
Dazu gehört dann auch eine Anschrift, an die du ein Einschreiben schicken könntest ...
Ich weiß, wie doof es ist, wenn da jemand abspringt - man freut sich, dass jemand Interesse hat, dass es Platz gibt oder Geld, und dann springt jemand ab ...
Seit ich (bei Versand) Zahlungsinfos erst gegen Adresse rausgebe und die Anschrift zum Abholen nur gegen einen vollständigen Namen und eine Telefonnummer, klappt es bei mir inzwischen sehr zuverlässig, wenn ich da etwas verkaufe.
Eine Gegenfrage habe ich noch an dich:
Du hast dich vermutlich nie näher mit Paypal beschäftigt? Abgesehen davon, dass es teuer ist (nur für dich als Vk), hast du ein hohes Risiko, Ware und Geld zu verlieren.
Außerdem räumst du deinen K 180 Tage Rückgabemöglichkeit ein.
Lies dir bitte mal deren AGB durch - und ganz besonders aufmerksam dabei die Richtlinien für den Vk-Schutz.
Du kannst den KV einklagen....