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Käufer verweigert Rücksendung defekter Ware vor Zahlungserstattung / drohnt mit Rechtanwalt

nemo.1981
Auf Erkundungstour

Hallo, ich habe ein Artikel verkauft der defekt beim Käufer ankam. Der Käufer behauptet jetzt das der Artikel schon vorher defekt (kein Transportschade ) war und man das auch auf den von mir eingestellten Bildern sehen könnte. Werder ich noch meine Frau oder Kollegen haben an dem Artikel, vor versand, einen defekt gesehen. Der Käufer verlangt jetzt eine Rückerstattung dem ich auch gewillt bin nachzukommen aber erst wenn der von Ihm ersteigerte Artikel wieder bei mir ist. Der Käufer verweigert jetzt die Rücksendung bevor er kein Geld bekommen hat und droht mit gang zum Anwalt und rechtlichen Konsequenzen. Ich hab noch nie gesehen das man erst das Geld bekommt und den Artikel dann zurückschicken soll. Weiß mit dem härtefall langsam nicht mehr weiter da der mich jetzt auch schon telefonisch auf der Arbeit belästigt und bedrängt. Hatte jemand schonmal so einen Fall oder seh ich hier irgendwas verkehrt?

Vielen Dank schonmal.

MfG

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etienne_jordan
Auf Erkundungstour

 

Nett^^

 

Dein Käufer ist nicht nur Hobbyjurist sondern auch ein Bewertungsterrorist und missbraucht das BW System:

 

NEUTRALE BW:

 

"SUPERWARE - BLITZVERSAND - SUPERPREIS - VERSANDRABATT - KEINE BEWERTUNG erhalten"

 

 

http://toolhaus.org/cgi-bin/negs?User=monacofranzeii&Dirn=Left+by&ref=home

 

PS: Ich hab nix gegen Beamte, die tun ja nix...^^

 

 

 

mach dir um seinen Beruf und dem seines Kumpels keinerlei Sorgen......

der Nachbar ist vermutlich der Haus-und Hofanwalt, der Urgoßvater Mütterlicherseits Richter am OLG

jeder hat solche Leute inzwischen in seinem privatem Umfeld

 

lass ihn tönen, telefoniere nicht mehr mit ihm, kommuniziere (wenn es denn sein muß) ausschließlich schriftlich mit ihm

RA ?

du hast die Rücknahme angeboten, mit entspr. Kostenübernahme, nach Prüfung ....

du darfst zunächst einmal prüfen, um was für einen Schaden es sich handelt (und ob es auch deine Ware ist die zurück kommt)

kommst du dann  zu der Erkenntnis, nix dran zu rütteln, erstattest du dem K Kaufpreis plus Hinversand

das einzige, was du ihm vorweg zahlst, sind die Kosten für den Rückversand zu dir

Lass deinen Käufer drohen und zum RA gehen, das kostet ja nicht dein Geld.

 

Der RA wird ihm hoffentlich den Begriff "Zug um Zug" Leistung erklären.

Mal ganz dumm gefragt:

 

Wieviel Ärger möchtest du dir denn als privater Vk mit gut gefülltem Ersatzteillager denn einhandeln wegen eines 1 € Artikels? ?:|

 

Meine Frxxxx, hier sind ja wieder die beiden richtigen aufeinandergetroffen! :_|

die BW kannst du löschen lassen..... rechtsrelevante Inhalte

der rote Punkt bleibt

 

womit genau hattest du denn gepolstert ?

Korrektur:

Sollte natürlich heißen:  "er drohnt" 😉

 

'Drohnen' kann er so viel er will. Er muß Dir schon die Möglichkeit geben, die

Ware zu prüfen und ggf nachzubessern.

Soso, er drihnt 😉

 

Neee, neee, so läuft das nicht.

Er soll zuerst den Artikel zurückschicken, damit Du die Reklamation prüfen kannst.

Dann wird die Frage geklärt, ob Reparatur oder Erstattung.

http://www.ebay.de/itm/160952431196?nma=true&si=R77NhiI9pYZs%2BN0apGy1Ijp7yuI%3D&rt=nc&_trksid=p4340...

 

 

Hallo,

 

was soll denn defekt sein?

 

hat dir der Käufer den Defekt anhand von Fotos belegt?

 

 

Das spricht aber nicht für den/die Mitarbeiter am anderen Ende der Hotline.

Wenn du da nochmal so eine Auskunft bekommen solltest, frage doch mal, woher man diese Weisheit hat.

Drollig.

Wenn du Pech hast, begrenzt dich sozusagen eine gewerblicher Konkurrent, der sich benachteiligt fühlt, weil du mit deinen Angeboten in seinen Kundengewässern fischst.

Er muss nämlich gewisse Kundenrechte einräumen, die du dir einfach sparst.

Sieht so aus, als hättest ne Menge zerlegt und würdest das jetzt anbieten.

Lies mal nach: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm

nemo.1981
Auf Erkundungstour

nach telefonaten mit der ebay Hotline wurde mir immer gesagt erst das Packet und dann das Geld zurück, daran hab ich mich nur gehalten. Der eine Euro ist mir den ärger absolut nicht wert sondern eher peinlich, escaliert ist das ja erst heute nachdem er mir endlich die Fotos schickte die dann so aussehen als wäre ein Hammer darauf gelandet.

Meine ebayaktivität ist in den letzt zwei Monaten gestiegen. Ist jetzt vielleicht ne doofe Frage aber ist der Kauf und Verkauf hier irgendwie begrenzt? Jetzt nicht falsch verstehen, die Frage ist ernstgemeint.

Und um es nochmal ganz klar und deutlich zu sagen:

Du solltest den Ball ganz flach halten und möglichst wenig Aussehen erregen!

Deine Angebote der letzten 12 Monate sprechen eine deutliche Sprache, das ist alles andere als privater Verkauf von privaten, gebrauchten Artikeln und ich glaube nicht, dass es eine gute Idee war, das hier öffentlich zu machen. 😐

 

 

http://toolhaus.org/cgi-bin/negs?User=monacofranzeii+&Dirn=Left+by&ref=home

 

Ganz ehrlich: Ich verstehe nicht, wie man sich mit so einem Käufer wegen eines läppischen 1 € Artikels derart rumterzen und das so eskalieren lassen kann!

Warum, um Himmels Willen, überweist man dem nicht einfach die 7,90 € und lässt ihn den Artikel entsorgen oder rückerstattet inklusive beider Versandkosten, wenn der Mangel nachgewiesen oder anerkannt wurde, statt mit dem ewig rumzumailen, zu telefonieren und sich die Nerven und das Profil versauen zu lassen.

 

Und nein, du hast übrigens keinen Anspruch darauf, den Artikel zuerst zurück zu erhalten, jedenfalls dann nicht, wenn der Käufer den Mangel nachweisen kann oder du ihn anerkennst. Ich weiß nicht, was diese Behauptung hier in den Foren immer soll bzw. wo die ihren Ursprung hat.
Es gibt kein Recht zu prüfen ob man den richtigen Artikel zurückbekommt und es gibt kein Recht zu prüfen, ob der Käufer die Wahrheit sagt. Es gibt nur eine Nachweispflicht für den Käufer.

 

Zug-um-Zug-Abwicklung heißt schlicht Ware gegen Geld oder oder Perlen gegen Muscheln oder was auch immer, die besagt aber nicht, wer den ersten Zug zu tun hat und warum.

 

Das, was herr M und big brother hier erzählen, stimmt nun so ja nicht ganz.

Eine Prüfung der Reklamation gibt es nur, wenn es um Nachbesserung geht. Wenn sich beide auf eine Rückgabe geeinigt haben, ist das Prozedere frei aushandelbar, weil es nun um ein Rückgewährschuldverhältnis geht.

Zug-um-Zug ist ja schön und gut, bedeutet aber eigentlich, die Übergabe von Ware und Geld haben zeitgleich zu erfolgen.

Das klappt doch hier sowieso nicht.

Man kann es nun ja so oder so sehen.

Entweder so: Der Käufer zahlt nach dem Kauf zuerst, geht also in Vorleistung. Dann schickt der VK die Ware. Bei Rückgabe wird dann wieder erst das Geld bewegt und der VK geht diesmal in Vorleistung - dann wäre jeder einmal mit Geld in Vorleistung gegangen.

Oder man kann es auch so sehen: Rückabwicklung, als würde man einen Film rückwärts laufen lassen: Zahlung, Versand, Versand, Zahlung.

 

Dein K ist notorisch unzufrieden und bei seinen Bewertungen ein echter Capt. CapsLock.

http://toolhaus.org/cgi-bin/negs-de?User=monacofranzeii&Dirn=Abgegebene&Many=ON

das geht jetzt wirklich um die 1 Euro Verkleidung ?

nemo.1981
Auf Erkundungstour

Nabend, das ging aber flott.

Er hat mir heute nach knapp 1 1/2 Wochen endlich Bilder geschickt die allerdings auch schon fragwürdig aussehen.

Der Mann schmeißt ununterbrochen mit Paragraphen um sich und muß so oft erwähnen das er Beamter ist und beim auspacken ein Zeuge (Polizeibeamter) dabei war, das mir das ganze schon mehr als Spanisch vorkommt. Auf meinen ersten Wunsch nach einem Bild hieß es gleich ich sei uneinsichtig, würde mich dumm Stellen und hätte den defekt mutwillig verschwiegen.

Die Verkleidung ist nach vorne gerissen wo sich das große viereckige Loch befindet, soll man auf dem Bild schon sehen können.

Nach dem telefonat heute will er jetzt rechtliche Schritte einleiten.

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