14-07-2015 20:24
Hallo wenn ich als Verkäufer ein Kauf abbreche und der Käufer bestätigt das ist dann der Vertrag ungültigt??
Mfg
Ganz allgemein, nach meinem Wissensstand:
Wenn auch ein Käufer nachweisbar mit einer Vertragsauflösung einverstanden ist, indem er dies beispielsweise dadurch bestätigt, dass er dem angebotenen Abbruch eines Geschäfts einvernehmlich schriftlich zustimmt, dann sollten eigentlich im Normalfall wohl auch keine vertraglichen Ansprüche mehr bestehen
Allerdings sollte man bei Internet-Geschäften im Ernstfall besser immer nachweisen können, welche reale Person tatsächlich eine Willenserklärung, beziehungsweise Zustimmung abgegeben hat
Da existieren die unterschiedlichsten Urteile, den Zugang und die Verantwortung für Accounts betreffend
Vor allem, wenn es sich möglicherweise um ein Auto im Wert von 20 000€ handeln könnte, würde ich, um mich abzusichern, solche Vertragsauflösungen ausschließlich schriftlich (auf Papier) abwickeln, um als Nachweis ein unterschriebenes Dokument vorliegen zu haben