07-08-2013 14:37
hallo, wenn ich einen artikel wieder reinstelle fallen dann im prinzip die doppelten kosten an ?
ggf. ist es sinnvoller wenn Du Dich erst einmal mit dem Verkäufer-ABC vertraut machst -
so was hier geht überhaupt nicht:
"Am 29.07.13 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
Ich nehme mir das Recht, diesen Artikel auch anderwertigs zu verkaufen!"
http://www.ebay.de/itm/Neil-Pryde-V6-8-5-/221260919647
meinst Du die Kamera?
selbstverständlich werden die Gebühren "doppelt" bezahlt werden müssen, wenn der Artikel erneut verkauft wird
warum hast Du sie wieder eingestellt?
ach was frage ich eigentlich, bei dem Verkaufsumfang ...
btw: Deine Bitte bzgl. der PP-Zahlung ist nicht AGB-konform - die Angebote können gelöscht und Dein Account ggf. gekündigt werden
Nein, die Gleichen, wie beim ersten Mal!