25-08-2013 13:54
Hallo habe irrtümerliche weise einen artikel verkauft ,der nicht original ist, der käufer wollte seinen artikel abholen, er kam aus frankfurt, ich wohne ihn köln. verständlicher weise war der junge mann sehr ärgerlich das der artikel nicht original ist...das räume ich auch ein.
frage...er möchte das ich seinen mietwagen sowie die spritkosten bezahle...würde gerne die hälfte dazu tun er möchte aber das volle geld
wie gehe ich vor
danke
Der Le-Corbusier-Sessel, dessen Echtheit Du ausdrücklich garantiert hattest?:
Der Käufer hat nicht nur Anspruch auf Erstattung aller Unkosten, sondern auch auf einen originalen Sessel wie von Dir beschrieben.
Wie Du den im Zweifelsfall besorgst, ist ganz alleine Deine Sache.
Ich würde deshalb die Kosten ohne viel Murren erstatten, ehe der Käufer auch auf diese Idee kommt...