am 07-12-2018 08:25 - zuletzt bearbeitet am 07-12-2018 09:11 von pat
Hallo,
Ebay hat trotz Zahlung mein Account gesperrt. Nachdem ich bei denen angerufen habe, wurde es wieder freigeschaltet.
Es ist eine Sauerei, wie hier die Buchhaltung reagiert und die Bieter regelrecht verarscht,
Jetzt wurden auch noch alle Angebote gelöscht und ich kann sie nicht
wieder einstellen.
Angeblich erhalten sie Fehler oder ich wäre nicht der Besitzer, obwohl
ich Besitzer der Ware bin und sie schon lange öffentlich waren.
Es sind Billigprodukte und es ist alles korrekt.
Was kann ich gegen diese Machenschafte bei Ebay unternehmen.
Ausserdem ist es eine große Sauerei, dass man immer wieder auf Bieter,
die, obwohl Ware verschickt wurde, nicht zahlen.
Eine Negativbewertung ist nicht möglich und man sollte dieses Bewertungssystem schnellstmöglich abschaffen.
Mittlerweile kotzt mich Ebay an und ich werde wohl mein Account bei denen kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Moin… @kreuler
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: Sperrliste und Eingeschränkter Käuferkreis
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.2018 kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!