10-03-2016 12:24
Alternativ kannst Du auch e***a fragen, ob er oder sie das Wasserbett will,
da sparst Du dir sicher den Abbau...........kann doch eh deine ganze Einrichtung gebrauchen 🙂
Melde einen nicht bezahlten Artikel und schließe den Fall nach 4 Tagen. Sollte sich er Käufer innerhalb dieser 4Tage nicht melden, bist du die neg. BW normalerweise los.
@pralle-praline schrieb:
Hallo zusammen,
Ich habe ein Wasserbett verkauft. Nach Ende der Auktion telefonierte ich mit dem Käufer und machte mit ihm ab, eine Wasserpumpe bei einem Studio auszuleihen, da er von weiter weg kommt. Ich würde mich melden sobald ich eine hätte. Eine Woche verging, da diese Pumpe oft vergriffen ist. Erreichen konnte ich den Herrn erst zwei Tage im Anschluss, der mir dann sagte er will das Bett nicht mehr, ich seie unzuverlässig, er habe nun ein anderen. Schlechte Bewertung gab es für mich dazu. Was kann ich tun WG der schlechten Bewertung und der extra kosten bzgl der Pumpe, welche ich jetzt habe?
Grüße
Was willst Du mit ner Pumpe, ein normaler Wasserschlauch zum Ablassen wäre völlig ausreichend gewesen,
Wasser muss man ja auch ab und an nachfüllen.
Also nen Wasserbesttenbesitzer hat den im Haus, da man diesen jederzeit parat haben sollte.
Deine Beschreibung ist auch sehr dürftig.
Softside oder Hardside, Steghöhe, uno oder dual, ein oder zweiteiliger Bezug, Beruhigungsgrad,
eine oder zwei Heizungen.
War die Pflege wirklich so gut, ich mein, es ist noch Garantie drauf, aber der Kern wurde bereits gewechselt.
Bei deinem Einfüllstutzen seh ich gleich den Bezug, ist dieser nicht nochmal durch einen Überschlag gesichert ?
gegen die Rote, kannst du nichts tun, die ist sachlich verfasst
Kosten für die geliehene Pumpe ?
auf denen wirst du hängen bleiben
ausgewiesen hast du
Pumpe dazu gibt's hier beim Händler und kostet 50,-
Besorge ich auch gerne gegen Überweisung;)
warum hältst du dich nicht daran ?