23-02-2016 22:58
Eine Käuferin wirkte durch ihre über 3000 positiven Punkte so vertrauenswürdig, dass ich ihr, nachdem sie mir die Nachricht Zahlung in Kürze schickte, dass Paket einfach zusendete, es ist lt. Sendungsverfolgung auch angekommen. Eigentlich rege ich mich wegen einiger Euro nicht auf, aber beim lesen ihrer Bewertungen sah ich, dass sie sehr oft so verfährt und jeden, der sich wehrt rot bewertet. Ihre Bewertungen sind ne einzig rote Liste. Der ebay Berater empfahl mir am Telefon Anzeige zu erstatten. Lohnt sich das überhaupt und was kommt da an Aufwand auf mich zu ?
LG wichtelfrau2006
der Verkauf war am 11.2
fang mal an und melde einen nicht bezahlten Artikel
den Fall schließt du dann nach weiteren 4 Tagen mit einer Verwarnung für den Käufer
schließe über deine Einstellungen, die User aus, die mehr als 2 dieser Verwarnungen erhalten haben
übersende ein EInschreiben, mit deiner Forderung, und Taggenauer Frist (10 Tage),
nach fruchtlosem Anlauf dieser Frist, steht dir der strafrechtliche, sowie zivilrechtliche Weg frei
Ihr Geld wird ihnen eine Anzeige nicht bringen, aber außer Zeit kostet sie das auch nichts ... neben allen anderen Rechtlichen möglichkeiten würde ich das auch in Betracht ziehen.
Ziehen sie die Anzeige durch und teilen sie der Käuferin dann nachher auch mit das sie Anzeige gegen sie erstattet haben, vielleicht raubt ihr das ja ein paar Nächte den Schlaf ... als Balsam für ihre Seele.
@wichtelfrau2006 schrieb:Eine Käuferin wirkte durch ihre über 3000 positiven Punkte so vertrauenswürdig, dass ich ihr, nachdem sie mir die Nachricht Zahlung in Kürze schickte, dass Paket einfach zusendete, es ist lt. Sendungsverfolgung auch angekommen.
Eigentlich rege ich mich wegen einiger Euro nicht auf, aber beim lesen ihrer Bewertungen sah ich, dass sie sehr oft so verfährt und jeden, der sich wehrt rot bewertet.
Ihre Bewertungen sind ne einzig rote Liste.
Der ebay Berater empfahl mir am Telefon Anzeige zu erstatten.
Lohnt sich das überhaupt und was kommt da an Aufwand auf mich zu ?
LG wichtelfrau2006
wenn nicht irgendwann mal ein VK anfängt gegen diese Käuferin vorzugehen wird diese immer so weitermachen.
Der Ebay-Mitarbeiter hat hier (ausnahmsweise - grins) Recht: Anzeige bei den Blauen Jungs und Mädels machen
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Du hast Deine Ware bereits vorab - ohne Bezahlung- verschickt.
Deine Forderung über einen Anwalt geltend machen - diese K. hatte bei Dir 2 Artikel gekauft (und nicht bezahlt), oder?
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Hallo,
auf solch eine Person bin ich auch schon einmal hereingefallen.
Ich habe die Käuferin bei ebay gemeldet, einen nicht bezahlten Artikel gemeldet, dann einen Mahnbescheid beantragt. Der Mahnbescheid kostet nichts.
Paralell dazu habe ich bei der Polizeit eine Anzeige gemacht, kostet auch nichts.
Das alles zusammen hat gewirkt.
Liebe Grüße
Kommen wir mal zum grundsätzlichen : Was ich nicht verstehe sie senden Jemanden ohne das er bezahlt hat eine Ware zu nur weil die Käuferin angeblich 2000 Bewertungen hat.Ich befürchte das sie das bereuen werden ,denn die Käuferin oder bzw Verkäuferin ,wird sich selbst durch eine Anzeige nicht aus der Ruhe bringen lassen.denn selbst dann wird sie nachweisen das sie ihnen nachgewisen hat das sie die Zahlung erhalten.. Und alles Andere ,ist ihr eigenes Risiko denn sie haben ja freiwillig auch unter der Gefahr das die Ware nicht bezahlt wird die Ware versendet und daher ist das ihr persönliches Risiko und jeder Richter wird sagen ,das bei Geschäften jeder Art sollte man kein blindes Vetrauen haben..Und vor Gericht nüzt es wenig ob die Käuferin andere Mitglieder negativ beweerrtet hat ,denn das steht erst einmal nicht im zusammenhang das sie die Ware ohne Bezahlung versendet haben.Sie müssen daher so hart das klingt den steinigen Weg gehn der Käuferin eine Frist zu setzen.Erst wenn sie darauf nicht reagiert zum Rechtsanwalt gehn der nimmt die Sache in die Hand.Aber der wird ihnen auch sagen das ,dss ihr persönliches Risiko ist.Eine Ware ohne bezahlung zu versenden das würde ich nur bei einem Käufer tun den ich persönlich kenne und wo ich weiß ,das er die Ware auch tatsächlich bezahlt.
PS Vor Gericht sind Waren unter 50€ nicht einklagbar..