27-02-2013 10:25
Hallo,
habe am 13.01. zwei Artikel erfolgreicht versteigert.
Am 01.02 habe ich den Käufer angeschrieben, dass bis Dato kein Geld auf mein Konto ein ging und mit der bitte sich zu melden.
Ich habe dann einen Fall geöffnte wegen nicht bezahlten Artikel, den ich am 09.02. wieder erfolglos geschlossen habe, da bis dorthin nicht bezahlt wurde.
Habe die zwei Artikel am 17.02 wieder zum Verkauf angeboten. Auktionsende war 24.02. Ein Artikel wurde verkauft.
Am 26.02. erhielt ich auf einmal vom ersten Käufer den Betrag.
Ich habe ihn per Nachricht angeschrieben, das die Artikel für ihn nicht mehr zu haben sind und bat ihm an, das Geld zurück zu überweisen, wenn er mir seine Bankverbindung mitteilt.
Darauf hin erhielt ich eine böse Nachricht von ihm. Es wären seine Artikel und ich könnte sie nicht einfach weiter oder nochmal verkaufen. Er droht mit Anzeige wegen Unterschlagung.
Habe es Ebay gemeldet.
Was kann ich noch tun ? Hat der Käufer recht ?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Das wichtigste Wort in diesem eBay-Text ist das Wörtchen "kann".
Kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
Kann heißt aber nicht muß und schon lange nicht, daß der TE es auch getan hat.
Solange von diesem "kann" nicht rechtswirksam Gebrauch gemacht wurde, tritt der Rest
des Satzes gar nicht erst ein.
Wo hat "Rechtsanwalt" denn sein Examen abgeschrieben?
Oder ist das Dein Neffe im 1. Semester?