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Rückabwicklung

hatte einen Artikel zu verkaufen. Der Artikel wurde versteigert, aber der Ersteigerer will den Artikel nicht mehr haben. Ich will den Verkauf stornieren, um der nächsten Person den Artikel anbieten.

 

Wie mache ich das?

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Antworten (1)

Es gibt zwei Möglichkeiten.

 

1.

Du beantragst über "Probleme klären" einen Transaktionsabbruch mit gütlicher Einigung.

Der K muss innerhalb von 7 Tagen zustimmen.

Verklickt er sich und lehnt ab, bleibst du auf der Vk-Provision sitzen. Macht er es richtig, bekommst du eine Gutschrift über die Vk-Provision.

 

2.

Du meldest (4 Tage nach Angebotsende möglich) einen nicht bezahlten Artikel und schließt den Fall nach Tagen Wartefrist.

Damit bekommt der K eine Verwarnung wegen dem nicht bezahltem Artikel und du eine Gutschrift über die Vk-Provision.

 

Bei der friedlichen Lösung solltest du dich mit dem K vorab über die Vorgehensweise abstimmen.

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