21-07-2016 06:34 - bearbeitet 21-07-2016 06:36
Guten Tag liebe Community,
ich hätte eine Frage zu einem Problem mit einem meiner Käufer. Ich habe ein gebrauchtes Gerät verkauft, der Käufer meldete sich allerdings nach zwei Wochen und sagte das eine Funktion am Gerät defekt sei und er die Kosten sofort erstattet haben möchte und diesen Artikel dann erst zurücksendet, sonst geht er zur Polizei. WIe würdet Ihr handeln? Bezahlt wurde mit PayPal.
Mittlerweile habe ich nach etwas hin und her die Rückgabe eingeleitet, allerdings Hermes ausgewählt, wo der Käufer die Kosten tragen muss. Bei diesem Punkt habe ich noch einmal explizit nach ebay nachgefragt und mir wurde gesagt, dass bei einem Privatverkauf nicht unbedingt ich die Rücksendekosten tragen muss.
Folgender Punkt wurde mir dann von ebay per Nachricht geschickt:
2. Rückabwicklung und Rücksendekosten bei einem privaten Verkäufer:
Wenn der Verkäufer ausschließlich privat handelt, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wer die Kosten zu tragen hat, falls es zu einer Rückabwicklung kommt.
Ist der Artikel mangelhaft, so kann der Käufer unter Umständen verlangen, die Rücksendekosten erstattet zu bekommen.
Möglich ist in jedem Fall eine Vereinbarung mit dem Handelspartner. Viele Verkäufer bieten beispielsweise eine "14-Tage-Geld-zurück"-Option an.
Fehlt eine solche Vereinbarung, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich noch einmal mit Ihrem Handelspartner in Verbindung zu setzen. Schlagen Sie doch beispielsweise vor, dass Sie sich die Rücksendekosten teilen.
Für eine konkrete Beratung für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, da die Abwicklung der Rücksendekosten unterschiedlich gehandhabt wird und je nach Fall unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Diese Antwort von Ebay bezieht sich auf eine Rückgabe (Artikel entspricht der Beschreibung, dem Käufer gefällt er nicht, passt nicht).
Bei hier liegt aber eine Reklamation vor.
Bei einer Reklamation hat der private sowie der gewerbliche Verkäufer den Käufer so zu stellen, als wäre kein Vertrag zustande gekommen.
Erstattung der Hinversandkosten, Erstattung der Rückversandkosten, Erstatung des Kaufpreises.
Allerdings hat der Verkäufer ein Recht, den Mangel vor der Erstattung zu überprüfen.
Somit muss der Käufer dem Verkäufer den Artikel erstmal zusenden, der Verkäufer prüft und erstatten dann den Kaufpreis und sämtliche, dem Käufer entstandenen Kosten.