16-01-2015 13:27
Huhu wie schreib ich, dass man als Privatverkäufer keine Gewährleistung oder Rücknahme machen kann??
Kennst Du überhaupt den Unterschied zwischen freiwillger Rücknahme, die Du ausschließen kannst und den Folgen einer Mängelrüge, bei der Du zurücknehmen mußt - egal was Du schreibst?