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Rechtsbelehrung Privatverkauf

Huhu wie schreib ich, dass man als Privatverkäufer keine Gewährleistung oder Rücknahme machen kann??

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Kennst Du überhaupt den Unterschied zwischen freiwillger Rücknahme, die Du ausschließen kannst und den Folgen einer Mängelrüge, bei der Du zurücknehmen mußt - egal was Du schreibst?

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