12-08-2013 06:19
Hallo, ich habe über ebay Geschirr verkauft und beim Runtertragen aus dem ersten Stock ist die Stappelkiste unten aufgegangen und das Geschirr ist zerbrochen. Ein Foto von dem zerbrochenem Geschirr habe ich dem Käufer geschickt.Dieses Geschirr ist im Handel nicht mehr erhältlich. Ich habe jetzt einiges noch über Umwege kaufen können, aber die 6 Frühstücksbretter gibt es einfach nicht mehr. Der Käufer hat die als Ersatz angebotenen Teller mit dem gleichen Motiv abgelehnt, auch neue Frühstücksbretter vom gleichen hersteller will er nicht, da sie schlicht weiss sind und nicht das gewünschte Motiv haben. Stattdessen will er fast 180 € Schadensersatz für die Bretter. Bin ich dazu verpflichtet, obwohl ich ihm neue Bretter angeboten habe und auch sonst diverse andere Lösungsvorschläge ( andere Teile des Services, Beschaffung der neuen Brettchen, Rücktritt vom Kaufvertrag) unterbreitet habe? Das ersteigerte Geschirr hatte einen Verkaufserlös von 13,80, seine Forderungen stehen ja in keinem Verhältnis. Übrigens hat er noch nichts bezahlt, da er bei Abholung bezahlen wollte. Ich habe das Gefühl, es geht Ihm gar nicht um das Geschirr, sondern der Käufer will einfach ordentlich Profit rausschlagen. Eine Antwort auf meine Frage wäre für mich sehr hilfreich.
MfG
Wenn das Geschirr allerdings anderweilig beschafft werden kann, dann darf der Käufer einen
Ersatzkauf vornehmen und du hast die Mehrkosten zu tragen.
Hallo, lass Dich nicht erpressen oder in die Enge treiben, bewahre vorsichtshalber aber die Scherben bzw Fotos des zerbrochenen Porzellans und die Mails auf und lass alles weitere auf Dich zukommen.
Du hast ihm gutwillig devise Lösungsvorschläge angeboten die er abgelehn hat, nun warte einfach gelassen auf eine (???) Anzeige
Da hier eindeutig und beweisbar kein Vorsatz vorliegt, und Ihm auch kein weiterer Schaden entstanden ist wird er mit einer Anzeige bei der Polizei nicht weit kommen.
Wichtig ist, ihm nun keine weiteren Angebote oder sogar Zahlungen an zubieten woraus er evtl. irgend welche Rechte ableiten könnte.
Auch auf die von ihm schon abgelehnten Vorschläge nicht mehr eingehen.
Er hat den Artikel nicht bezahlt, ergo sind ihm keine Kosten entstanden. Entschuldige Dich für den unglücklichen Ausgang der Auktion, kassiere die Rote mit Fassung ( die bekommst Du sowieso) und reagiere nicht weiter auf seine Mails (bleit hart)
Wäre das Geschirr auf dem Transport zerbrochen hätte er auch keinerlei Anspruch auf Schadensersatz gehabt.
Lass Dich nicht erpressen oder unter Drck setzen, egal was man Dir erzählt... bleib gelassen, geniese den schönen Tag und mail uns doch mal den Usernamen.
Der Käufer hat nur Anspruch auf das, was du verkaut hast.
Wenn die Teile nicht mehr lieferbar und auch sonst nicht beschaffbar sind, dann
fällt das unter Unmöglichkeit und er hat Pech gehabt.
Lese mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unm%C3%B6glichkeit_%28BGB%29
Hallo,
der § 275 BGB trifft zwar zu, schliesst jedoch nicht das Recht auf Schadensersatz aus.
Desweiteren könnte sich der Käufer auf § 276 BGB berufen.
Die Schadensersatzforderungen deines Käufers scheinen aber weit überzogen zu sein.
Du solltest den Schaden deiner Haftpflichtversicherung melden, diese beziffert dann den Schaden.
Hallo, beziehe Dich auf diesen §
http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html
Ob er deinen Artikel, der eigentlich 180€ kostet für 13,80€ ersteigert hat, ist dabei irrelevant.
Heb dir alber alles auf ( am Besten ausdrucken) was diese auktion betrifft.
LG ete210