22-02-2013 10:41
Liebe Ebay-Gemeinde,
hat jemand Erfahrung mit so einem Fall: jemand fragt nach Sofortkauf während einer laufenden Auktion. Ich lehne ab, die Auktion läuft bis zum Ende. der zum Schluss erzielte Preis ist in der Tat erheblich höher als der angebotene "Sofort-Kauf". Gleich nach Auktionsende tritt der Höchstbieter aber vom Kauf zurück. Merkwürdig, dass sein Nick dem des Sofortkauf-Bieters ähnelt..., Zweitbieter reagiert nicht, der Preis sinkt und sinkt...
>Natürlich kann er vom Vertrag zurücktreten, auch ohne Begründung (siehe Widerrufsrecht).
SORRY, natürlich
ich hatte übersehen, dass Du Gewerblich unterwegs bist.
Danke für eure Antworten. Natürlich habe ich gleich beide Bieter (den Sofortkäufer und den Höchstbieter) auf meine Sperrliste gesetzt. Und außerdem wünsche ich diesem Typen nix Gutes. Es sind genau solche Leute, die einem an Ebay den Spaß verderben können...
Und genau deshalb landen Soforkaufschnäppchenjäger nach ihrer Anfrage prinzipiell auf meiner Sperrliste .
Spart jede Menge Ärger .
Warte die Frist ab die der Unterlegene Zeit hat um sich zu melden .
Du kannst nicht allzuviel tun als Gewerblicher . Stell neu ein .
Natürlich kann er vom Vertrag zurücktreten, auch ohne Begründung (siehe Widerrufsrecht). Das Angebot erscheint ja auch gleich als berechtigt, dem Unterlegenen unterbreitet zu werden. Ich war so sauer, dass ich das auch gleich getan habe (also am nächsten Tag). Habe mich gerade noch mal bei Ebay erkundigt, das kann man machen.
Gleich nach Auktionsende tritt der Höchstbieter aber vom Kauf zurück. Merkwürdig, dass sein Nick dem des Sofortkauf-Bieters ähnelt..., Zweitbieter reagiert nicht, der Preis sinkt und sinkt...
Moin
mit welcher Begründung?
Er kann nicht einfach so einseitig zurücktreten,
weil Ihr 2 einen rechtsgültigen Kaufvertrag habt.
Warum sollte der Zweitbieter reagieren, auf was?
Die Auktion ist doch beendet und somit für ihn gelaufen . . .
NOCH darfst Du dem Unterlegenen kein Kaufangebot unterbreiten,
wegen des bestehenden Vertrages mit dem Höchstbietenden,
falls Du DAS gemeint haben solltest . . . .