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Sperrung das Kontos

Wenn mein Konto bis morgen nicht entsperrt ist möchte Ich meine eBay Shop kündigen und die Mitgliedschaft .
Mit freundlichen Grüßen
Püschel Thomas

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@thom-metallzerspanung schrieb:
Wenn mein Konto bis morgen nicht entsperrt ist möchte Ich meine eBay Shop kündigen und die Mitgliedschaft .
Mit freundlichen Grüßen
Püschel Thomas

Etwas Positives hätte das für dich, Du brauchst deinen rechtssicheren Auftritt als gewerblicher Verkäufer nicht mehr zu überarbeiten 🙂


@thom-metallzerspanung schrieb:
Wenn mein Konto bis morgen nicht entsperrt ist möchte Ich meine eBay Shop kündigen und die Mitgliedschaft .
Mit freundlichen Grüßen


 

Das find ich jetzt echt etwas lustig.Du bist ja nach der neuen Mängelquote gesperrt worden. Ja geht so was denn auch? *glotz*

 

Eigentlich ist es inzwischen fast unmöglich, bei ebay wegen der Mängelquote rauszufliegen, wenn man ein kleines bisschen aufpasst. Dass es trotzdem noch möglich ist ist mir natürlich klar, aber doch eigentlich nur, wenn man sich einen feuchten Dreck um seine Verträge und seine Kunden kümmert. Hab ich ebay ja extra genau so beigebogen (bzw beibiegen lassen) dass Mängel erst nach Käuferschutzantrag entstehen dürfen und gegebenfalls auch wieder raus müssen. Dass man keine Ware anbieten darf, die man nicht hat und dass man natürlich Reklamationen nicht komplett ignorieren darf (ohne Mitwirkung des VK geschlossene KS) hatte ich nie bemängelt. Kurz: es ist noch übrig, was ich schon von Anfang an als nicht angreifbar angesehen habe. Dafür haben wir eine "Versandzeitenquote" bekommen, die aber bestenfalls eine Luftnummer ist. Davon wird man schlimmstenfalls überdurchschnittlich. Pfffff......

 

Also meld dich ab, Du wirst eine Aufhebung der Verkaufssperre kaum durchsetzen können. Es dürfte zumindest ungleich schwerer sein als im Januar 2014. Es steht dir aber natürlich frei, gegen ebay zu klagen und zu belegen, dass alle Mängel, die zur Sperre geführt haben gemäß ebay-AGB ungerechtfertigt sind. Kostet dich ungefähr 8000 Euro, die Du erst mal vorlegen musst. Aber keine Sorge, ebay nimmt es echt sportlich, wenn man sie vor Gericht zerrt.

 

 


@thom-metallzerspanung schrieb:
Wenn mein Konto bis morgen nicht entsperrt ist möchte Ich meine eBay Shop kündigen und die Mitgliedschaft .
Mit freundlichen Grüßen
Püschel Thomas

@thom-metallzerspanung

 

Du bist hier nicht beim ebay-Kundendienst gelandet, sondern im Nutzer-Forum.

 

Wir können weder Deinen Account wieder freischalten noch Deinen Shop kündigen oder den Account abmelden.

Die letzten beiden Sachen musst Du schon selbst tun.

Das muß der (uneinsichtige Verkäufer) selbst tun:

 

http://pages.ebay.de/help/sell/closing-your-store.html

 

http://cgi1.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CloseAccount&guest=1

 

Hinweis:  Die Mitgliedschaft kannst Du erst nach einer Wartefrist von ca. 3 Monaten kündigen.

 

Das ist auch gut so, damit wirst Du aufgrund Deines nicht rechtssicheren Internetauftritts (fehlende WRB)

einer kostenpflichtige Abmahnung  "entfliehen".

 

Tschüß

 

 

Anonymous
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