25-11-2014 17:44
Ich habe ein Ticket per Sofort-Kaufen an jemanden verkauft. Dieser meldete sich heute und meinte, er bezahle die Karte nicht, da er nun doch nicht zu dem Konzert gehen will. Ich würde mit einem geöffneten Fall zwar die Ebay Gebühren zurückbekommen, jedoch ist das
PROBLEM
dass das Konzert schon am Freitag ist und ich die Karte mit Versand nicht mehr bis dahin verkauft bekomme, was heißt, dass ich dadurch jetzt natürlich auf meinen Kosten sitzen bleibe!
Hallo 😃
Das mit dem Mahnbescheid kannst du vergessen. Wurde hier schon x-mal erklärt. An manchen Leuten perlt das ab.
Mahnbescheid geht nur, wenn die Geldforderung von keiner (bereits erbrachten) Gegenleistung abhängt.
Z.B. bei Kauf auf Rechnung. Oder wenn man die Ware vor der Zahlung versendet hat.
Ein Rücktrittsrecht gibt es hier ja nicht und die Begründung des K wäre imho kein Anfechtungsgrund.
Schadensersatz käme in Frage - aber für den Betrag?
Stelle die Karte gleich nochmal entweder für einen Tag als Auktion ein, oder als Sofortkauf.
Du kannst dann am Donnerstag als Einschreiben verschicken.
Musst halt PP anbieten, oder ggbfl. vor Bezahlung versenden.
Ein Versuch wär´s jedenfalls wert.
Wenn du dann kein Geld bekommst, bzw der Käufer sich irgendwie über PP sein Geld wieder zurückholt, ist es auch nicht viel schlimmer als jetzt.
Du hast Rücknahmen akzeptiert, da denkt der Käufer
er kann zurücktreten bzw. gar nicht erst zahlen!?
Ansonsten unbezahlten Artikel melden und nach 4 Tagen
mit Verwarnung schließen.
Wegen dem Ticket im Freundes- und Bekanntenkreis rumfragen,
notfalls sich am Eventtag damit vor die Halle stellen... ![]()
Hi,
ärgerlich!
Ob Du von ihm die Kohle bekommst bzw. es durchsetzen willst, musst Du entscheiden.
Da Du ja in der Auktion angeboten hast, dass Du auch noch am Konzerttag die Abholung anbietest, würde ich asap neu für 1 Tag, ohne Versand und Startpreis 1 EUR einstellen und mich mit dem K vereinbaren, dass er die Differenz zu seinem SK übernimmt. Wenn er fair ist, sollte er drauf einsteigen. Solange würde ich die Transaktion mit ihm offen und keinen Nichtzahlerfall draus machen.Das läuft ja nicht weg.
Das wär das, was mir jetzt spontan einfallen würde.
Schreib das dem Käufer und kündige Schadenersatz an. Den kannst Du per Mahnbescheid geltend machen.