14-12-2012 18:34
Hallo,
habe einen Pandora-Bead in der Versteigerung gehabt. Im Artikeltext habe ich extra nochmal "nur versicherten Versand" angegeben.
Der Käufer wollte den Artikel per Einwurfeinschreiben, da billiger.
Des Kunden Wunsch ist mein Himmelreich, das Ende vom Lied: der Umschlag kam ohne Pandora an.
Nachforschungsauftrag ist gestellt.
Wer trägt das Risiko ? Kunde möchte 50:50 X-(
Danke für eine Antwort
@acforum:
Die Versandart als solches war schon nicht geeignet. Schmuckversand ist laut der deutschen Post nicht erlaubt!
Als nix mit "nicht erstatten"
Du darfst da aber nicht verkennen, dass der Käufer diese Versandart wollte. Dementsprechend trägt er die Haftung, falls der Verkäufer ausreichend verpackt hat.