14-12-2012 18:34
Hallo,
habe einen Pandora-Bead in der Versteigerung gehabt. Im Artikeltext habe ich extra nochmal "nur versicherten Versand" angegeben.
Der Käufer wollte den Artikel per Einwurfeinschreiben, da billiger.
Des Kunden Wunsch ist mein Himmelreich, das Ende vom Lied: der Umschlag kam ohne Pandora an.
Nachforschungsauftrag ist gestellt.
Wer trägt das Risiko ? Kunde möchte 50:50 X-(
Danke für eine Antwort
Klar darf man das nicht ausser Acht lassen,
aber muss man sich als Verkäufer auf eine
nicht zulässige Versandart einlassen?
Ist das nicht grob fahrlässig?