26-04-2013 16:10
Leider wird man hier im Stich gelassen, wenn es um
Probleme im Zusammenhang mit Bewertungen geht.
Mein Problem ist, dass ich von einem Käufer der
von mir einen neuwertigen Artikel per Preisvorschlag
günstiger kaufte, zudem an Versandkosten sparte,
sogar per Paypayl zahlen konnte und den
Artikel sorgsam verpackt und innerhalb 28h inkl.
Trackingnummer beim ihm ankam, schneller geht’s
nicht.
Dennoch habe ich von ihm, ohne jedwede
Begründung und ohne Klärungschance keine
15 Minuten nach Lieferung des Artikels eine
negative Bewertung von ihm erhalten und
ich weiß nicht mal weshalb.
Obwohl ich immer gern klärungsbereit bin und
den Artikel auch problemlos zurückgenommen
hätte.
Dennoch habe ich hier keine Chance mich gegen
eine derart böswillig ungerechte Bewertungen
zu wehren.
eBay lässt einen in solchen Fällen gänzlich
im Stich, der Käufer selbst kann, ganz gleich
was er macht, nicht negativ oder neutral
bewertet werden.
Eine Chance ein Veto zur Klärung oder
Schlichtung einzulegen, bietet eBay uns
als Verkäufer nicht.
Freie Bahn also für jedwede Machtspielchen,
böswilligen Bewertungen, sogar Erpressung,
etc.
eBay prüft nur, ob im Bewertungstext selbst
eBay-Grundsätze verletzt werden, das ist die
ganze Hilfe die man bekommt.
Die Sache mit einem sturen Käufer zu klären,
dabei helfen Sie einem nicht.
Wir werden mit dem Problem vollkommen im
Stich gelassen, haben keine Chance eine Sache
zu klären, obwohl wir dazu bereit wären.
Das ist weder fair noch gerecht.
Es gibt absolut keine Chance sich gegen ungerecht
vergebene Negativbewertungen zur Wehr zu setzen.
Ich für meinen Teil habe hier dass letzte mal was
verkauft. Den Stress gebe ich mir nicht mehr.
Kein Wunder, dass so viele Seller aus Protest
nicht mehr bewerten. Schade, wirklich schade.
Ich finde, dass eine negative Bewertung erst dann
abgegeben werden darf, wenn man vorher über
ein Klärungsportal eine Konfliktvermeidungsmodus
durchlaufen hat.
Das würde Sinn machen.
Reagiert der Verkäufer nicht auf Klärungsversuche
und ist nicht gewillt den Artikel zurückzunehmen,
dann erst sollte eine negative Bewertung möglich
sein.
So gäbe es auch weniger ungerechtfertigte
Bewertungen und auch weniger Erpressungsmöglichkeiten.
Bitte um Statements zu diesem traurigen Thema!
Danke und Gruß, Martín
Und wenn du nicht weisst, wo dir geholfen werden kann.
Hier ist ein in der Materie bewanderter RA :
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verkauft-und-negativ-Bewertung-erhalten-__f216980.html