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Ungerechte negative Bewertung

latinjazz55
Auf Erkundungstour

Leider wird man hier im Stich gelassen, wenn es um

Probleme im Zusammenhang mit Bewertungen geht.

 

Mein Problem ist, dass ich von einem Käufer der 

von mir einen neuwertigen Artikel per Preisvorschlag

günstiger kaufte, zudem an Versandkosten sparte,

sogar per Paypayl zahlen konnte und den

Artikel sorgsam verpackt und innerhalb 28h inkl.

Trackingnummer beim ihm ankam, schneller geht’s

nicht.

 

Dennoch habe ich von ihm, ohne jedwede

Begründung und ohne Klärungschance keine

15 Minuten nach Lieferung des Artikels eine

negative Bewertung von ihm erhalten und

ich weiß nicht mal weshalb.

 

Obwohl ich immer gern klärungsbereit bin und

den Artikel auch problemlos zurückgenommen

hätte.

 

Dennoch habe ich hier keine Chance mich gegen

eine derart böswillig ungerechte Bewertungen

zu wehren.

 

eBay lässt einen in solchen Fällen gänzlich

im Stich, der Käufer selbst kann, ganz gleich

was er macht, nicht negativ oder neutral

bewertet werden.

 

Eine Chance ein Veto zur Klärung oder

Schlichtung einzulegen, bietet eBay uns 

als Verkäufer nicht.

 

Freie Bahn also für jedwede Machtspielchen,

böswilligen Bewertungen, sogar Erpressung,

etc.

 

eBay prüft nur, ob im Bewertungstext selbst

eBay-Grundsätze verletzt werden, das ist die

ganze Hilfe die man bekommt.

 

Die Sache mit einem sturen Käufer zu klären,

dabei helfen Sie einem nicht.

 

Wir werden mit dem Problem vollkommen im

Stich gelassen, haben keine Chance eine Sache

zu klären, obwohl wir dazu bereit wären.

 

Das ist weder fair noch gerecht.

 

Es gibt absolut keine Chance sich gegen ungerecht

vergebene Negativbewertungen zur Wehr zu setzen.

 

Ich für meinen Teil habe hier dass letzte mal was

verkauft. Den Stress gebe ich mir nicht mehr.

 

Kein Wunder, dass so viele Seller aus Protest

nicht mehr bewerten. Schade, wirklich schade.

 

Ich finde, dass eine negative Bewertung erst dann

abgegeben werden darf, wenn man vorher über

ein Klärungsportal eine Konfliktvermeidungsmodus

durchlaufen hat.

 

Das würde Sinn machen.

 

Reagiert der Verkäufer nicht auf Klärungsversuche

und ist nicht gewillt den Artikel zurückzunehmen,

dann erst sollte eine negative Bewertung möglich

sein.

 

So gäbe es auch weniger ungerechtfertigte

Bewertungen und auch weniger Erpressungsmöglichkeiten.

 

Bitte um Statements zu diesem traurigen Thema!

 

Danke und Gruß, Martín

Gesamtes Thema betrachten

Und wenn du nicht weisst, wo dir geholfen werden kann.

 

Hier ist ein in der Materie bewanderter RA :

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verkauft-und-negativ-Bewertung-erhalten-__f216980.html

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