21-02-2016 22:16
Du hast das Sofa wieder eingestellt?
Das ist eigentlich ein großer Fehler.
Da du kein Zahlungsziel bzw. keinen festen Abholzeitraum in deinem Angebot angegeben hast, kann die Käuferin sich gesetzlich bis zu 3 Jahren Zeit lassen. Erst dann verjährt der Anspruch auf Herausgabe.
Deshalb empfehle ich dir:
Beende dein erneutes Angebot.
Eröffne bei Ebay einen Fall wegen Nichtzahlung, den du dann nach 4 Tagen schließt.
Gleichzeitig:
Setze der Käuferin per Einschreiben eine Frist von 10 Tagen zur Abholung. Danach befindet sie sich im Verzug und du kannst vom Vertrag zurücktreten und das Sofa erneut zum Verkauf anbieten.
Suche dir am besten eine Unterstellmöglichkeit.