02-04-2014 22:45
Ich hab ein fast neues Fernglas nach Bulgarien verkauft.Der Betrag ist aber noch nicht eingegangen.Nun hat mich der Käufer kontaktiert und mich darauf hingewiesen das am Fernglas eine kleine Schraube fehlt.Bisher ist mir das nie aufgefallen,da ich es so gut wie nie benutzt habe.jeder Optiker wird Ihm diese Schraub kostenlos ersetzen.Ich werde es auf jeden fall nicht extra erneuern lassen.Ich hab ihm angeboten den Kauf rückgängig zu machen,da ich schon befürchtet habe das Verkauf ins Ausland sicher Probleme bereiten wird.Am Kaufpreis ändert das aber nichts,da das Fernglas schon sehr günstig angeboten wurde.Kann ich den Kauf rückgangig machen ? Ich würde die Schraueb dann ersetzen und nur in Deutschland verkaufen.
Du bist ja lustig!
Die fehlende Schraube ist auf den Bildern einwandfrei zu erkennen, Du hast sie aber in der AB nicht erwähnt.
Also musst Du die Schraube auf Deine Kosten ersetzen lassen, der Käufer hat Anspruch auf einen einwandfreien Artikel, egal wo er wohnt.
Und nein, selbstverständlich kannst Du den Kauf nicht rückgängig machen!
Und dann noch der unsägliche Nonsens vom "neuen EU-Recht"...
Kopfschüttel...
"P.S. Unsäglicher Nonsens mit dem EU Recht ...Dann erkundige dich mal vorher,bevor Du hier den großen Zampano raushängen lässt ..."
Du wirst lachen, ich habe mich vorher erkundigt und nicht irgendeinen unsäglichen Unsinn von jemandem kopiert, der ebenfalls keine Ahnung hat.
Aber lies bitte selbst:
http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html