24-02-2016 11:46
Du als Verkäufer bist für das Angebot verantwortlich. Und wenn Du Waren im Auftrag für andere anbietest handelst Du formal gewerblich. Wenn Du mit dem Käufer nichts anderes (z.B. Schadensersatz) aushandeln kannst bist Du verpflichtet, ihm gegen Zahlung des Kaufpreises einen der Beschreibung entsprechenden Artikel zukommen zu lassen. Alternativ kann er sich auch einen gleichwertigen Artikel anderweitig besorgen und Du musst ihm die Differenz erstatten.
Gruß
@markus*88 schrieb:
Danach wollte ich den Kauf abbrechen wo er leider nicht zustimmt, wie geht es nun weiter?
Du besorgst gleichwertigen Ersatz.
Das fehlende nachkaufen (Ersatzkauf) und dem Käufer dann umgehendst zusenden.