15-08-2013 11:29
Hallo liebe Ebay-Helfer/innen
Es geht um die Artikel -NR.300942148309.
Der Käufer behauptet er hätte generell 14 Tage Zeit seine offene Rechnung zu bezahlen.
Trotz eines höfflichen Erinnerungsschreiben meinerseits.Und der Eröffnung des eBay-Mahnverfahrens,und einer Fristsetzung v.
10 Tagen.Behauptet der Kunde immer noch 14 Tage Zeit zu haben eine eBay-Rechnung zubezahlen.Ist zwar nicht die grosse Summe.Aber in letzter Zeit häufen sich solche Fälle bei mir u.es wird auf lange Sicht doch recht ärgerlich.
Ich bin zwar kein Jurist,aber ich habe bis jetzt in den eBay AGBs noch nicht leserisch feststellen können,das ein Kunde generell
14 Tage Zeit hat seine offene Rechnung zubegleichen was eBay anbetrifft.
Desweiteren geht es um diese Artikel-NR.300944062133.Auch wieder Höfflichkeitsanschreiben,Ebay-Mahnverfahren mit Fristsetzung v.10 Tagen.Habe auf meine Höfflichkeitsanschreiben eine richtig "schöne" Antwort bekommen.Alle Nachrichten liegen noch in meinem eBay-Nachrichtenfach.Denn ich bin nicht dafür zuständig,ob die Kunden im Urlaub sind od.aus den Urlaub heraus
bieten.Außerdem kann kein Verkäufer wissen,ob der Kunde im Urlaub ist od.nicht.Können auch andere Gründe vorliegen.
Gruß an alle u.Danke schön für die Hilfe
@2407karl schrieb:......
Es geht um die Artikel -NR.300942148309.
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Trotz eines höfflichen Erinnerungsschreiben meinerseits.Und der Eröffnung des eBay-Mahnverfahrens,und einer Fristsetzung v.
10 Tagen.
Du hast ernsthaft für diesen Artikel, der am 10.08. (Samstag) spätabends beendet war
http://www.ebay.de/itm/Taeter-unbekannt-DVD-Film-/300942148309
bereits eine Zahlungserinnerung geschrieben und das Nichtzahlerverfahren gestartet ?
Du bietest lediglich Überweisung als Bezahloption an.
Dein Käufer hätte frühestens am 12.08. überweisen können (ein früherer entsprechender Online-Auftrag wäre auch erst am 12.08. bearbeitet worden), so dass du die Gutschrift nicht vor dem 13.08. hättest sehen können. Heute ist der 15.08.
Auch wenn manche Käufer das Kaufen auf eBay mit dem bei großen Versandhäusern verwechseln, wo man ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt der Ware hat, kann ich mir vorstellen, dass der eine oder andere Käufer verärgert über dein Mahn-Tempo ist und sich deswegen stur stellt.