23-02-2016 11:17
@ju_le91 schrieb:
Habe einen Puppenschrank bei eBay verkauft. Nun ist er beim Versand kaputt gegangen. Käufer sagt zwar es wäre nicht richtig verpackt gewessen. Aber das war er in meinem Sinne schon !! Er war press an press und da war Luft war, waren Luftpolster drin. Was nun???
Was in deinem Sinne richtig verpackt ist, ist aber leider keine Rechtsgrundlage.
Ist das Paket äußerlich unbeschädigt und der Artikel kommt beschädigt an, dann was die Verpackung nicht ausreichend und du musst den Schaden erstatten.
Überleg doch bitte mal selber....wäre er kaputt wenn du vernünftig verpackt hättest?
@ju_le91 schrieb:
Habe einen Puppenschrank bei eBay verkauft. Nun ist er beim Versand kaputt gegangen. Käufer sagt zwar es wäre nicht richtig verpackt gewessen. Aber das war er in meinem Sinne schon !! Er war press an press und da war Luft war, waren Luftpolster drin. Was nun???
@ju_le91 schrieb:
Habe einen Puppenschrank bei eBay verkauft. Nun ist er beim Versand kaputt gegangen. Käufer sagt zwar es wäre nicht richtig verpackt gewessen. Aber das war er in meinem Sinne schon !! Er war press an press und da war Luft war, waren Luftpolster drin. Was nun???
Wenn das Paket äußerlich nicht beschädigt ist, hast Du definitiv nicht sorgfältig genug verpackt.
Hättest Du Dir zugetraut, das Paket aus einem Meter Höhe auf einen Steinboden zu schmeißen??
Wenn Du also nicht sorgfältig genug verpackt hast, solltest Du dem Käufer seine Kosten erstatten.