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Verwarnung - Einspruchsfrist?

bluegrape24
Auf Erkundungstour

Hallo,

 

habe am 09.12.2012 einen wegen Nichtbezahlens geöffneten Fall geschlossen - meines Wissens bekommt der Käufer dann eine Verwarnung.

 

Heute nun meldet sich die Käuferin, entschuldigte sich wegen des Nichtzahlens und fragte an, ob der Artikel noch da wäre und ob ich ihn noch - nach Bezahlung selbstverständlich - zusenden könnte.

 

Klar, das ist ja kein Problem, hatte es noch nicht geschafft, sie diesbezüglich in Verzug zu setzen und den Kaufvertrag separat zu kündigen.

 

Jetzt erklärt sie mir, dass sie aufgrund dieser Verwarnun nicht mehr bei Ebay bieten könne und ich diesbezüglich etwas bei Ebay veranlassen solle.

 

Meines Wissens reicht eine Verwarnung für eine Einkaufssperre nicht aus - da müsste mehr vorgefallen sein und ich wüsste nicht, was ich veranlassen sollte?

 

Ich gab ihr den Rat unter Nachweis der Einzahlung gegen die Verwarnung Einspruch einzulegen - nur wann sind da die Fristen abgelaufen? Ich konnte in der Ebay-Hilfe nichts finden 😞

 

Könnt Ihr mir die Frist nennen bzw. ob ich da tatsächlich etwas veranlassen kann?

Akzeptiert Lösungen (3)

Akzeptiert Lösungen (3)

Als Vk kann man Bieter mit 2 oder mehr Verwarnungen pauschaul ausschließen.

 

Fall deine K bereits mindestens diese 2 Verwarnungen im letzten Jahr bekommen hat, kann es ihr deshalb durchaus passieren, dass sie auf Sperren stößt, wenn sie bieten will.

 

 

Ich gab ihr den Rat unter Nachweis der Einzahlung gegen die Verwarnung Einspruch einzulegen -

 

Das geht jetzt noch...kein Problem

 

http://pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html#how

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Moin

da Ihr ja immer noch einen Vertrag habt,

mußt Du nach der Bezahlung immer noch liefern (können).

Deine K kann versuchen 

 

=> Einspruch gegen einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels

 

ob das allerdings nach Schliessung des Falles noch klappt,

kann ich nicht versprechen

Antworten (5)

Antworten (5)

bluegrape24
Auf Erkundungstour

Vielen Dank an alle :-x- habe ihr jetzt den Link geschickt - mal sehen, was sie daraus macht

 

Nun bin ich schon 12 Jahre bei Ebay, aber verwarnen musste ich einen Käufer erst zweimal. Daher meine Unsicherheit.

"Früher" konnte man als Verkäufer die Verwarnung selbst zurücknehmen, die Verkausprovision wurde dann auch wieder berechnet (ja, habe ich tatsächlich so gehandhabt, wenn ein Käufer irgendwann doch noch zahlte ...)

 

 

mittlerweile kann nur noch der Käufer Einspruch gg. die Verwarnung einlegen, die erstattete Provision wird meines Wissens auch nicht mehr eingezogen

 

Es soll bezahlen und du versendest.

Damit ist der Fall für dich erledigt.

 

 

bluegrape24
Auf Erkundungstour

Ach ja, sorry - falls ich nicht gleich antworte - bin mal eben unter der Dusche 😉 - und schaue danach wieder 'rein.

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