15-08-2012 20:55
Hallo zusammen. Ich habe vor kurzem ein Babyfon erfolgreich versteigert. Jetzt kommt mir aber der Käufer blöd, möchte Papiere für das Gerät haben wegen Garantie. Es gibt aber keine Papiere dafür, und habe ausdrücklich geschrieben KEINE GARANTIE, Jetzt will er nicht bezahlen! Hinzu kommt das er mich als lügner abstempelt, das ich Ihn verar.... X-( und das ich kein neues sondern gebrauchtes Teil verkaufe bzw. verkauft habe!
Was kann ich tun?
Kann ich es einfach an einem Unterlegenen Bieter verkaufen?
Es gibt viele Gründe, warum neue Geräte keine Rechnung haben.
Besonders wenn das erste Baby von seinen frischgebackenen Tanten, Großmüttern und so beschenkt wird. 😄
Richtig!
Nein, die Garantie ist am 02.07.2012 abgelaufen.
Ich habe das Gerät bei DeTeWe gekauft. 1 tag vor ablauf der Garantie ist das Teil defekt gegangen. Da sie aber keine ersatzteile dafür mehr haben konnte ich mir das Geld beim käufer holen oder die schicken mir ein vergleichbares Gerät zu, in dem Fall ein Motorola MBP33.
Wir haben das vergleichbare Teil geholt. Neue Garantie besteht nicht
Kann ich es einfach an einem Unterlegenen Bieter verkaufen?
P.S. wenn der Käufer endgültig erklärt, dass er deshalb das Gerät nicht kaufen will, kannst du - statt den Käufer zu zwingen - dich natürlich auch damit einverstanden erklären und an den unterliegenen Bieter verkaufen oder neu einstellen.
Ich würde den Käufer nicht aus seiner Pflicht entlassen. Sowas muss er gefälligst vor dem Kauf klären und nicht hinterher.
Wenn kein Kaufbeleg in der Auktion erwähnt war, wurde ein solcher auch nicht als Lieferumfang vereinbart - unerheblich, ob das Gerät als neu angeboten wurde oder nicht.
Wenn der Käufer endgültig erklärt, dass er deshalb den Kaufpreis nicht bezahlen will, würde ich ihm postwendend per Gerichtsvollzieher eine kostenpflichtige Zahlungsaufforderung zukommen lassen oder das gerichtl. Mahnverfahren einleiten.
120965267898
Die Garantie ist abgelaufen, das glaubt er mir nicht.
Nein, kannst Du nicht. Wieso gibt es für ein neues Gerät keine Rechnung? Artikelnummer hätten wir auch gern...
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in der AB führst Du auf, das es sich um ein Austauschgerät handelt -
soll heißen, Du hast das "alte" zum Hersteller geschickt und dafür ein Ersatzgerät erhalten -
hierüber existiert ein Lieferschein (des Herstellers) -
stehen dort die Daten der Rest-Garantie drauf?