28-07-2014 01:38
@1988haris schrieb:
Hallo alle miteinander hätte mal eine frage. Habe ein Samsung s4 verkauft mit display schaden, also defekt. Das touch ist auch defekt. Habe den kunden 2 emails geschrieben ober er mir die Daten schicken kann die drauf sind da ich das handy nicht anbekomme um die tastensperre raus zu nehmen fürn pc. Kunde ist ein handy laden.Habe ich korrekt verkauft? ? Mein Beschreibung ( Display schaden, gebrochen. Ansonsten voll funktionsfähig. Hätte es reparieren lassen aber habe ein neues Handy bekommen. VB )
In der Artikelbeschreibung ist nur das defekte Display aufgeführt. Die anderen, schwerwiegenden Mängel hast Du verschwiegen, obwohl Du sehr genau davon wußtest.
Das ist alles andere als korrekt!
Dein Käufer ist auch nicht verpflichtet, Dir die Daten zu schicken - egal ob er dazu technisch in der Lage wäre oder nicht. Du wußtest, dass die Daten auf dem Handy sind, und es war allein Deine Sache, dich vor dem Verkauf um die Datensicherung zu kümmern - notfalls halt kostenpflichtig mit professioneller Hilfe.
Mir wäre es übrigens nicht im Traum eingefallen, ein Handy bei Ebay zu verkaufen, wenn meine persönlichen Daten noch drauf sind! Unfassbar, wie leichtfertig manche Leute damit umgehen.