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notebook ohne netzteil

Hallo zusammen,

ich habe ein Notebook verkauft, siehe 251114542162.

Frage an Euch:

Wird hier ein Notebook mit oder ohne Ladegerät verkauft?

Der Käufer besteht darauf, dass hier ein Ladegerät inbegriffen ist.

Danke vorab für Eure Antworten

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

fidderallala
Auf Erkundungstour

Aus der Artikelbeschreibung:

 

Originalbilder des Auktionsgegenstandes

 

Ich sehe nur das Notebook, kein Ladegerät.

Die fehlende Festplatte wurde erwähnt, da auf den Fotos ja nicht zu sehen ist, dass sie fehlt.

 

Ich hätte beim Kauf keine Ladegerät erwartet.

Hallo,

ich sehe hier ein Notebook und sonst nichts.

Ladegerät wurde nirgens erwähnt, also gibt es auch keines.

In meinen Augen absolut OK.

Antworten (11)

Antworten (11)

Es wird wohl nicht zu viel verlangt sein, wenn ein Verkäufer in der Artikelbeschreibung angibt, wenn ein Gegenstand, der eigentlich zum Notebook gehört, nicht mitgeliefert wird ;\

 

Mal davon abgesehen, dass so eine Angabe nachfolgende Reklamationen verhindern könnte...

 

Aber in diesem speziellen Fall würde ich persönlich sagen: Netzteil ist mit dabei.

 

Wenn man ganz kleinkariert sein möchte: Man sieht einen Teil des Kabels vom Netzteil auf dem Foto (oben links) 😛

fidderallala
Auf Erkundungstour

"Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

Mehr braucht es nich, oder?"

Nein.

Und wo steht das das Netzteil fehlt?

 

Im Angebot wird auf die Bilder verwiesen.

Und auf welchem Bild  sehe ich das Netzteil?

Auf keinem, weil es nicht dabei ist.

"Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

Mehr braucht es nich, oder?"

Nein.

Und wo steht das das Netzteil fehlt?

Ladegerät wurde nirgens erwähnt

Also auch nicht ausgeschlossen. Das war Dein Fehler. Teile die nicht dabei sind sollten angegeben werden. Sind sie nicht ausgeschlossen, gehören sie dazu.

Das Gerichtsurteil wird Dir sicher jemand gerne raus suchen.

Als Ersatzteil / defekt

Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

 

fehlende Teile sind selbstverständlich anzugeben,

wäre es nicht so, könnte ich ja ein Auto verkaufen und den Motor vor Übergabe ausbauen (weil ich mir davon ja ein Bild verkniffen habe)

 

alles was zum Standartlieferumfang gehört, ist mitzuliefern !

Die FP hat TE explizit ausgeschlossen, so hätte es auch mit dem NT sein müssen

Hier verkaufe ich meinen treuen und zuverlässigen NC4200. Leider ist die Schaniere auf der rechten Seite gebrochen. Deckel lässt sich aber öffnen und schließen in dem man den Deckel über die defekte Schaniere anhebt. Deckel bleibt im geöffneten Zustand in der gewünschten Position - siehe Bilder.
Gerät ist in einem gebrauchten Zustand. Geliefert wird mit Festplattenrahmen aber ohne Festplatte.

Ich lese nirgendwo das das Netzteil nicht enthalten ist.

Du verkaufst zwar ohne FP, aber du suggerierst die Funktionstücktigkeit obwohl du als defekt eingestellt hast.

"treu und zuverlässig"

 

 

mit

wenn du nicht`s ausklammerst (so wie die FP) gehört der übliche Lieferumfang dazu

http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&_trksid=p4340.l2557&item=251114542162&nma=true&rt=n...

 

 

Was soll jemand mit einem "funktionstücktigen" Notebook ohne Netzteil?
Ist es dann noch funktionstüchtig?

 

 

Die Diskussion ist müßig, das ist im BGB geregelt:

 

§434

 

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,


1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

 

Heißt: Wenn das Fehlen des Netzteiles nicht erwähnt ist (wäre es erwähnt, wäre das eine vereinbarte Beschaffenheit), kann der Käufer lt. 2. davon ausgehen, dass es dabei ist, weil ein Netzteil grundsätzlich Bestandteil eines Notebooks ist.

Also kann der Käufer auch eines erwarten.

 

Daran ändert sich auch durch ein defektes Scharnier nichts.

ArtikelmerkmaleZustand: Als Ersatzteil / defekt: Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

 

Mehr braucht es nich, oder?

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