13-02-2017 06:30
Ich bin Privatverkäufer und habe meine Auktion mit dem Hinweis zum Ausschluss der Sachmangelhaftung versehen.
Anfang Januar habe ich mein zweieinhalb Jahr altes MacBook Pro 13" (mid 2014) für übliche EUR 650,- verkauft. Ich war der Erstbesitzer und das MacBook funktioniert einwandfrei und hat normale Gebrauchsspuren. Das Gerät musste nie repariert oder aufgeschraubt werden.
Nach Erhalt hat sich der Käufer gemeldet und moniert, beim Aufschrauben des MacBook habe er braune Flecken im Innenraum festgestellt. Das Gerät funktioniere zwar und entpräche der Beschreibung, aber diese braunen Flecken seien nicht erwähnt worden. Er habe Erfahrung damit und gehe davon aus, dass das MacBook irgendwann wegen der Flecken kaputtgehe.
Ok, ich habe wirklich keine Ahnung, was das für Flecken sein sollen. Ein Foto hat er mir nicht gezeigt. Das Gerät hatte keinen Wasserschaden o. ä. und ich habe es ja nie aufgeschraubt. Ich habe mich dann beim Verkäufer entschuldigt und erklärt, wirklich nichts von den Flecken zu wissen. Dann habe ich nichts mehr von ihm gehört.
Nun meldet sich der Käufer nach 6 Wochen wieder und sagt, dass wir "eine Lösung finden müssen". Er gehe weiterhin davon aus, dass das MacBook bald kaputt gehe.
Dies ist meiner Meinung nach zwar reine Spekulation, aber ich will kooperativ sein und habe weder Zeit noch Nerv für diesen Quatsch. Was wäre hier angebracht?
Möchte der Käufer wohl nur den Preis drücken? Welchen Rabatt sollte ich gewähren?
Sollte ich den Artikel zurücknehmen? Wer zahlt dann die Versandkosten?
Habe ich Anspruch darauf, nicht den vollen Preis zu erstatten, weil er das MacBook aufgeschraubt hat und ich jetzt überhaupt nicht weiß, ob er vielleicht etwas verändert hat?
Danke für Eure Hilfe!
Hi,
der Käufer hat das Teil aufgeschraubt. Somit wäre das Thema für mich erledigt. Wenn er an den Teil rumbasteln will ist das seine Sache. Teile ihm mit, dass du aufgrund seiner Bastellei keine Rücknahme akzeptierst.
Weiterhin steht Paypal nicht über dem BGB. Er kann zwar die Rückgabe bzw. Rückbuchung einleiten aber rechtlich bist du nicht verpflichtet irgendwas nach 6 Wochen bzw. nach unsachgemäßer Nutzung zu erstatten. Kläre ihn gleich drüber auf, dass du eine Paypal-Rückbuchungen ohne weitere Kontaktaufnahme per Mahnbescheid oder Anwalt zurück forderst.
Ciao MoB