28-02-2014 17:42
War denn Abholung als "Versandart" angegeben?
Rein rechtlich könntest du diese einklagen, wenn sie im Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Nur: was soll das bringen?
Ich würde mir vermutlich auch nicht gerne wegen 2,02 EUR 5 Telefonate und 10 Emails wegen Terminabsprachen führen bzw. schreiben wollen und dann noch zwei Stunden oder sogar vergeblich auf den Käufer warten wollen (wenn es ganz blöd läuft).
Vielleicht lässt dein Verkäufer ja dennoch mit sich reden und ihr könntet euch an einem neutralen Ort treffen? Eventuell mag er nur nicht gerne Fremde bei sich zuhause empfangen?