26-11-2017 17:30
Am 06.03.2017 erwarb ich ein neues Akkuladegerät. Vor 2 Wochen reklamierte ich, das es defekt sei und bat um Zusendung eines neuen Gerätes. Ich ging von einer 2jährigen Garantie des herstellers aus. Der Ersatz des defekten gerätes wurde abgelehnt, das der fehlerhafte Zustand am Verkaufsdatum durch mich zu beweisen sei. Ist das korrekt?
@christoph8907 schrieb:Am 06.03.2017 erwarb ich ein neues Akkuladegerät. Vor 2 Wochen reklamierte ich, das es defekt sei und bat um Zusendung eines neuen Gerätes. Ich ging von einer 2jährigen Garantie des herstellers aus. Der Ersatz des defekten gerätes wurde abgelehnt, das der fehlerhafte Zustand am Verkaufsdatum durch mich zu beweisen sei. Ist das korrekt?
Genau, eine Garantie gibt dir der Hersteller, schau dort auf dessen homepage. Ich schreibe dann immer über Kontakt oder Servoce und frage nach.
Dein Verkäufer ist nach 6 Monaten raus:
@christoph8907 schrieb:Am 06.03.2017 erwarb ich ein neues Akkuladegerät. Vor 2 Wochen reklamierte ich, das es defekt sei und bat um Zusendung eines neuen Gerätes. Ich ging von einer 2jährigen Garantie des herstellers aus. Der Ersatz des defekten gerätes wurde abgelehnt, das der fehlerhafte Zustand am Verkaufsdatum durch mich zu beweisen sei. Ist das korrekt?
Du kennst den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Nein.. dann mach dich mal schlau.. und wende dich an den Hersteller.
http://www.ebay.de/gds/Gewaehrleistung-und-Garantie-der-kleine-Unterschied-/10000000003223909/g.html