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Höchstgebot wird offengelegt

ksd-hlb
Auf Erkundungstour

Folgendes ist mir passiert.

Ich biete Tage vor Auktionsende auf ein Artikel der z.Z. bei 8 Euro liegt, meinen maximalen Höchstbetrag von 36 Euro (absolute Schmerzgrenze) da ich beim auslaufen der Auktion nicht online sein kann. So weit, so gut, - so sollte es ja auch sein.

So teuer wird’s ja wohl nicht werden den mein Höchstgebot ist ja geheim. Zumindest bis ich überboten werde. –Dachte ich –

Jetzt passiert folgendes:

Ein paar Minuten vor Auktionsende bietet ein Mitglied „A***(69)“ auf den Artikel der geraden mal auf 10 Euro steht, 250 Euro. In diesem Augenblick bin ich überboten worden und mein Maximalbetrag wird offengelegt. „Naja“ würde ich später denken „war für das Geld eh zu teuer“.

Jetzt aber kommt das Unerwartete: zwölf Sekunden später zieht „A***(69)“ sein Gebot unter Begründung – „Falscher Gebotsbetrag eingegeben“ wieder zurück. Und ein paar weiteren Sekunden bietet dann Bieter „B***(Privat)“ just einen Betrag der grad mal 50 Cent unter meinem Höchstgebot liegt.

Ich bin jetzt zwar Gewinner der Auktion aber nicht unbedingt sehr glücklich. Erst recht nicht, wenn ich mir über das Bewertungsprofil des Verkäufers den Verlauf seiner letzten 10 Verkäufe anschaute. Jedes mal wenn bis kurz vor Auktionsende der Artikel nicht genug brachte, kam immer „A***(69)“ ins Spiel und vertippte sich um „B***(Privat)“ den Weg frei zu machen der dann ein paar Cent unter den Höchstbetrag des bis dahin Höchstbietenden zu setzen.

Natürlich, die paar Euronen in meinem Fall sind peanuts, aber wenn ich mir vorstelle das bei hochwertigen Artikeln wie z.B. hochwertigen Uhren oder Fahrzeugen hier schnell hunderte Euros mehr erwirtschaftet werden. Wenn es tatsächlich so einfach ist das Maximalgebot des Bieters zu erfahren, kann Ebay es doch gleich in Klammern hinter dem aktuellen Gebot einblenden.

Natürlich habe ich selber mein Maximalgebot festgelegt, aber so einfach kann das Ganze doch nicht sein?

Wie oft darf man sich beim Bieten eigentlich „vertippen“?

p.s.

Ja, ich kenne §10.1

 

cu

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