16-11-2012 20:47
Es wurde per Sofortkauf ein Artikel für 700,00 € gekauft und direkt auf das Konto des Verkäufers bezahlt.
Der Verkäufer hat den Artikel nicht verschickt.
Soweit ich jetzt feststellen musste, gibt es in diesem Fall keinen Käuferschutz, oder doch?
Um privatrechtliche Ansprüche geltend machen zu können, brauche ich aber die Anschrift des Verkäufers.
Ist ebay verpflichtet, diese dem Käufer mitzuteilen?
Vielen Dank.
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