04-03-2018 21:11
Hallo an die Community,
ich habe ein Problem mit einem Verkäufer. Nach dem Kauf und einer problemlosen Lieferung musste ich den Kauf abbrechen, weil der Artikel doch anders war als beschrieben, bzw. an zwei Stellen widersprüchliche Angaben waren.
Da der Verkäufer nicht reagierte, habe ich mich an eBay gewandt und der Kauf wurde rückgewickelt, der Kaufpreis erstattet und der Artikel zurückgeschickt, wobei der Verkäufer die Annahme verweigert hat. So weit alles in Ordnung.
Nur, jetzt bekomme ich vom Verkäufer außerhalb von eBay Forderungen und Mahnungen wegen nicht bezahlter Rechnung.
Ebay beschränkt seine Aktivitäten auf die Feststellung, daß die e-mails nicht von Ihnen seien und mit "Vorsicht zu betrachten" sind.
Wie soll ich weiter vorgehen? Den Fall wiedereröffnen kann man nicht mehr, weil nachdem der Kaufpreis erstattet wurde, ebay diesen Fall endgültig geschlossen hat.
Und was jetzt?
@arbuz78schrieb:Hallo an die Community,
ich habe ein Problem mit einem Verkäufer. Nach dem Kauf und einer problemlosen Lieferung musste ich den Kauf abbrechen, weil der Artikel doch anders war als beschrieben, bzw. an zwei Stellen widersprüchliche Angaben waren.
Da der Verkäufer nicht reagierte, habe ich mich an eBay gewandt und der Kauf wurde rückgewickelt, der Kaufpreis erstattet und der Artikel zurückgeschickt, wobei der Verkäufer die Annahme verweigert hat. So weit alles in Ordnung.
Nur, jetzt bekomme ich vom Verkäufer außerhalb von eBay Forderungen und Mahnungen wegen nicht bezahlter Rechnung.
Ebay beschränkt seine Aktivitäten auf die Feststellung, daß die e-mails nicht von Ihnen seien und mit "Vorsicht zu betrachten" sind.
Wie soll ich weiter vorgehen? Den Fall wiedereröffnen kann man nicht mehr, weil nachdem der Kaufpreis erstattet wurde, ebay diesen Fall endgültig geschlossen hat.
Und was jetzt?
Servus @arbuz78
Zuerst wäre es gut,
wenn Du auf den Artikel verlinkst
und uns kurz mitteilst,
was denn von Dir zu bemängeln war.
Ich deute Deine Beschreibung so,
dass Du über Paypal gezahlt hattest,
von Dir ein Fall geöffnet wurde
und Du sendungsverfolgt zurückgeschickt hattest.
Das ist für Ebay/Paypal dann der Startschuss,
welcher die Erstattung auslöst.
Seit dem BGH-Urteil dürfte vermehrt damit zu rechnen sein,
dass Verkäufer auf das Weiterbestehen von Verträgen pochen
und Zahlungen einfordern werden.
Das Problem ist nämlich,
dass man normalerweise bei Sachmangel "nur" einen Anspruch auf Nacherfüllung hat.
Hier müsste man eine datierte Frist zur Nacherfüllung setzen und so weiter.
Problematisch dabei: Man muss sicherstellen,
dass der Verkäufer diese Fristsetzung und Forderung auch wirklich erhält.
Über Nachrichtensystem von Ebay nicht immer ganz einfach.
Ihr bewegt Euch nun außerhalb von Ebay und dürft selbst klären.
Ich würde mir die an den Verkäufer gesendeten Nachrichten vor der Erstattung heraussuchen,
ebenso das Angebot.
Nun käme es also zum einen darauf an,
was am Artikel nicht in Ordnung ist
und was Du ihm vor Fallöffnung und innerhalb des Falls geschrieben hast.
Veröffentlichen darfst Du den Schriftverkehr hier leider nicht.
Aber zusammenfassend darstellen.
Davon hängt ab,
wie Du nun weiter vorgehen kannst.
Was hast Du mit der Ware eigentlich gemacht ?
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