09-10-2016 20:05
Habe mangelnde Qualität eines Kinderspielzeugs dem Verkäufer angezeigt, welchen ich im August gekauft und demnach nur 2-3 Mal benutzt wurde von meiner Tochter. Rückgabe wurde abgelehnt. Er reagiert nur für mehr
Beim Privatverkäufer oder beim Händler gekauft?
Wenn privat, hat der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen?
Wenn Deine Kritik ein Mangel ist: Beim gewerblichen VK hast Du in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf durch die Beweislastumkehr gute Karten. Der Vk müßte nämlich Dir beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht angelegt war und von Deiner Tochter verursacht worden ist.
Die Beweislastumkehr gibt es beim Kauf von privat nicht. Da müßtest Du dem Verkäufer nachweisen, dass er ein Spielzeug mit dem von Dir gerügten Mangel verkauft hat.
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