17-04-2013 18:55
Hallo,
ich habe einen Käufer, der gerne ein Buch zurückgeben möchte, weil es angeblich Flecken aufweist. der Kaufpreis betrug 2,01 Euro und ich habe mich einverstanden erklärt, das Geld zu erstatten, wenn er mir den Artikel zurückgeschickt hat. Er möchte, das ich ihm die Ersteigerungskosten UND die Portokosten zurückerstatte, was ich eigentlich nicht möchte. Muss ich das? Also auch die Portokosten zurückerstatten?
Ach so, ich verkaufe als Privatperson und hatte eigentlich sogar geschrieben, das ich keine Gewährleistung gebe. Was tun???
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