09-02-2018 21:23
Vor vier Wochen eine Rücknahme beim Verkäiufer über ebay beantragt, da Artikel erheblich vom Angebotstext abweicht: USB Stick sollte 2 TB speichern, ist aber nur ein billiger 16 GB-Stick. Weder vom Verkäufer noch von Ebay habe ich in den vier Wochen etwas gehört. Was ist mit dem selbsgelobten Ebay-Käuferschutz? Oder weiß jemand eine gute Möglichkeit?
Danke für alle möglichen Hinweise, Kommentare oder auch nur Mitleidbekundungen, weil ich offenbar ein naiver Schafskopf bin.
LG vantwyne
naja möglich ist vieles. man kann verkäufer auch unter druck setzen, wenn man genug kontaktmöglichkeiten hat. eine anzeige kann jeder stellen, online auch möglich. dass die vielleicht im sand verläuft, sei mal dahingestellt. aber aktenkundig ist derjenige erstmal wenn man die kontaktdaten hat.
betrug ist leider bei ebay total einfach. weder käufer noch verkäufer können beweisen, was sich im paket befunden hat. der käufer kann ein foto machen und tut hinterher was anderes rein und der verkäufer tut was anderes rein und macht dann ein foto. eventuelle zeugen können einfach die unwahrheit sagen.
daher immer bei bekannten verkäufern kaufen oder zumindest bei verkäufern mit ausschliesslich positiven bewertungen. preislich wird kaum etwas als schnäppchen weggehen. dafür bieten dann im notfall einfach bekannte mit.
Schreiben Sie die Sache als Erfahrung ab. Dieser Verkäufer hat in den vergangenen Monaten viele dieser (China)-Sticks verkauft. Auf die schnelle habe ich Verkaufspreise zwischen 10 bis 30 Euro plus VSK gesehen.
Hallo @vantwyne
Kuck dir dieses Angebot an lese die Beschreibung sehe denn Preis und Weine.
Du hast 26 Öcken dafür bezahlt.
Ich danke euch allen für die netten mitfühlenden als auch vorwurfsvollen Kommentare. Wenn man mir ankreidet, ich sei doch recht naiv gewesen ("man weiß doch, dass man für das Geld keine 2 TB bekommt"), kann ich zu meiner Rechtfertigung nur sagen, dass ich nicht so technikaffin (wie man das heute so schön nennt) bin; dass ich zwar weiß, dass angeblich das Internet voll von Betrügern aller Couleur ist, ich aber dennoch einem Verkaufsangebot so vertraut habe, wie beschrieben.
Wird mir eine Lehre sein. Werde von nun an auf der Hut sein.
"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser." Kennt ja jeder.
werde vermutlich von nun an das "Netz" meiden wie die Pest und gehe lieber zu Mediamarkt , lass mich fachlich beraten und habe einen Kassenbon für den Umtausch.
Nochmals, ihr Lieben, habe vielen Dank und macht's besser als ich.
(Aber: Was für ein jämmerlicher Kleinkrimineller ist dieser mborsch !!)
schrieb:Vor vier Wochen eine Rücknahme beim Verkäiufer über ebay beantragt, da Artikel erheblich vom Angebotstext abweicht: USB Stick sollte 2 TB speichern, ist aber nur ein billiger 16 GB-Stick. Weder vom Verkäufer noch von Ebay habe ich in den vier Wochen etwas gehört. Was ist mit dem selbsgelobten Ebay-Käuferschutz? Oder weiß jemand eine gute Möglichkeit?
Danke für alle möglichen Hinweise, Kommentare oder auch nur Mitleidbekundungen, weil ich offenbar ein naiver Schafskopf bin.
LG vantwyne
Servus @vantwyne
Der hochgelobte Ebay-Käuferschutz ist in Wirklichkeit ein reiner Paypal-Käuferschutz.
Da Dein Verkäufer nur Überweisung als Bezahlmethode zuließ
und privat verkauft,
müsste er der Rückgabeanfrage zustimmen.
Tut er das nicht,
ist Ebay das praktisch egal.
Hier müsstest Du schon selbst zivilrechtlich tätig werden.
Anzeige dürfte sich bei dem Preis nicht als erfolgreich erweisen.
| Betreff | Hilfreich |
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